Lexikon

Plẹnum

Recht
allgemein die Vollversammlung aller einem Gesamtorgan angehörenden Mitglieder. Im deutschen Gerichtswesen hat das Plenum eines Gerichts besondere Funktionen nur hinsichtlich der Geschäftsordnung, z. B. beim Landgericht. Dagegen entscheiden die Kammern, Senate u. Ä. die Rechtssachen völlig selbständig. Eine Ausnahme hiervon macht der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei der Abweichung von früheren Entscheidungen oder bei Abweichungen eines Senats vom anderen echte richterliche Funktionen zur Wahrung der Rechtseinheit übertragen sind. Derartige Plenarentscheidungen sind auch beim Bundesgericht in der Schweiz, beim Verfassungsgerichtshof und in beschränktem Umfang auch beim Obersten Gerichtshof sowie beim Verwaltungsgerichtshof in Österreich zugelassen.
Wissenschaft

Archäologe aus Leidenschaft

Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...

Foto einer männlichem Asselspinne mit Eierhüllen
Wissenschaft

Neue Art der Symbiose in der Tiefsee

Die Lebenswelt rund um hydrothermale Schlote und Methanquellen der Tiefsee ist bisher noch kaum erforscht. Jetzt haben Biologen drei neue Arten von Asselspinnen an solchen Tiefseeschloten im Pazifik entdeckt, die eine ungewöhnliche Symbiose eingehen: Sie kultivieren Bakterien auf ihren Körpern, die sich von Methan und Methanol...

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