Lexikon

Plnum

Recht
allgemein die Vollversammlung aller einem Gesamtorgan angehörenden Mitglieder. Im deutschen Gerichtswesen hat das Plenum eines Gerichts besondere Funktionen nur hinsichtlich der Geschäftsordnung, z. B. beim Landgericht. Dagegen entscheiden die Kammern, Senate u. Ä. die Rechtssachen völlig selbständig. Eine Ausnahme hiervon macht der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei der Abweichung von früheren Entscheidungen oder bei Abweichungen eines Senats vom anderen echte richterliche Funktionen zur Wahrung der Rechtseinheit übertragen sind. Derartige Plenarentscheidungen sind auch beim Bundesgericht in der Schweiz, beim Verfassungsgerichtshof und in beschränktem Umfang auch beim Obersten Gerichtshof sowie beim Verwaltungsgerichtshof in Österreich zugelassen.
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Wissenschaft

Mistkäferkampf unterm Sternenhimmel

Wenn Sie noch einen Blick auf die Milchstraße werfen wollen, sollten Sie die langsam wieder länger werdenden Nächte im August nutzen. Denn bald wird nicht mehr viel von unserer Galaxis am Himmel zu sehen sein. Doch keine Sorge, sie verschwindet nicht für immer. Sie ist im Sommer nur wesentlich besser am Himmel zu sehen als […]...

Longevity
Wissenschaft

Die tägliche Dosis

So alt wie die Menschheit ist der Traum von der Unsterblichkeit. Reale Konturen nimmt er derzeit in der Gerontomedizin an. Sie sucht nach Wirkstoffen, die Erkrankungen des Alterns vorbeugen. von SUSANNE DONNER Die Wahrscheinlichkeit, in westlichen Zivilisationen dement zu werden, liegt heute bei rund 50 Prozent. Etwas vereinfacht...

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