Lexikon

Plnum

Recht
allgemein die Vollversammlung aller einem Gesamtorgan angehörenden Mitglieder. Im deutschen Gerichtswesen hat das Plenum eines Gerichts besondere Funktionen nur hinsichtlich der Geschäftsordnung, z. B. beim Landgericht. Dagegen entscheiden die Kammern, Senate u. Ä. die Rechtssachen völlig selbständig. Eine Ausnahme hiervon macht der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei der Abweichung von früheren Entscheidungen oder bei Abweichungen eines Senats vom anderen echte richterliche Funktionen zur Wahrung der Rechtseinheit übertragen sind. Derartige Plenarentscheidungen sind auch beim Bundesgericht in der Schweiz, beim Verfassungsgerichtshof und in beschränktem Umfang auch beim Obersten Gerichtshof sowie beim Verwaltungsgerichtshof in Österreich zugelassen.
Auerochsen-Schädel
Wissenschaft

Genetische Geschichte der Auerochsen entschlüsselt

Die heute ausgestorben Auerochsen gelten als Schlüsselart der Ökosysteme im prähistorischen Eurasien und Nordafrika – und als Vorfahren heutiger Rinder. Nun haben Forschende die DNA von 38 dieser Tiere aus fast 50.000 Jahren analysiert. Demnach gab es vier verschiedene Abstammungslinien von Auerochsen, die sich in Abhängigkeit...

Drohnen
Wissenschaft

Die Drohnen-Feuerwehr

Bei schwierigen Einsätzen wie der Bekämpfung eines Waldbrands sind Rettungskräfte oft selbst in Gefahr. Jetzt erhalten sie Unterstützung durch eigenständig agierende Drohnen und Künstliche Intelligenz. von MARTIN ANGLER Als die Drohne der Bieszczady-Bergretter in den Himmel über den Karpaten aufsteigt, sind bereits 24 Stunden...

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