Lexikon

Postgiro

[-dʒi:-]
bankähnliche Einrichtung der Post zur Förderung des unbaren Zahlungsverkehrs; 1909 in Deutschland eingeführt, bis 31. 12. 1983 unter der Bezeichnung Postcheckdienst. Jedermann kann sich über eine Postfiliale ein Konto einrichten lassen und Beträge in beliebiger Höhe auf andere Postgirokonten überweisen sowie mittels Postbarscheck Barauszahlungen an Empfänger veranlassen.

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon