Lexikon
Postgiro
[-dʒi:-]
bankähnliche Einrichtung der Post zur Förderung des unbaren Zahlungsverkehrs; 1909 in Deutschland eingeführt, bis 31. 12. 1983 unter der Bezeichnung Postcheckdienst. Jedermann kann sich über eine Postfiliale ein Konto einrichten lassen und Beträge in beliebiger Höhe auf andere Postgirokonten überweisen sowie mittels Postbarscheck Barauszahlungen an Empfänger veranlassen.
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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Wissenschaft
Heute Übeltäter, morgen Held
Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.
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