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Radsturz

geringe Seitenneigung des Rads gegenüber der Senkrechten, hervorgerufen durch entsprechende Neigung des Achsschenkels; hat den Zweck, den Berührungsmittelpunkt des Rads mit der Fahrbahn möglichst nahe an die Drehachse des Achsschenkelbolzens heranzubringen; je näher beide beisammenliegen, desto leichter geht die Lenkung.

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