Lexikon

Rahmengesetzgebung

diejenige Gesetzgebung, bei der sich der Gesetzgeber auf den Erlass von Rahmenvorschriften beschränkt. Die weitere Ausgestaltung wird einem anderen Staatsorgan überlassen (der Exekutive in der Form von Rechtsverordnungen, bei Bundesstaaten der Gesetzgebung der Gliedstaaten). In der Bundesrepublik Deutschland hatte der Bund bis zur Föderalismusreform 2006 die Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG) für das öffentliche Dienstrecht für Länder und Gemeinden, für Presse, Film, Jagdwesen, Naturschutz, Landschaftspflege, Bodenverteilung, Raumordnung, Wasserhaushalt sowie das Melde- und Ausweiswesen. Den Ländern oblag die Durchführung und Ergänzung.
Eine ähnliche Regelung enthält das österreichische Bundesverfassungsgesetz in Art. 12.
Fossil
Wissenschaft

Doch kein Vulkanausbruch im „chinesischen Pompeji“?

Die Yixian-Formation im Nordosten Chinas enthält eine Fülle außergewöhnlich gut konservierter Fossilien aus der Kreidezeit, darunter auch viele Dinosaurier. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Vulkanausbrüche für den hervorragenden Erhaltungszustand verantwortlich waren, was der Region den Namen „chinesisches Pompeji“...

Wissenschaft

Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis

Im Sommer 2022 machten sie massenweise Fischen und anderen Flussbewohnern den Garaus: Den toxischen Mikroalgen der Oder-Katastrophe haben Forschenden nun ins Erbgut geblickt. Die Sequenzierung des Genoms der Einzeller hat unter anderem die DNA-Bereiche aufgedeckt, die für die Struktur ihres Gifts und damit für dessen...

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