Lexikon
Reformạtio in pẹius
[
lateinisch, „Abänderung zum Schlechteren“
]im Rechtsmittelverfahren die Abänderung der Entscheidung der Vorinstanz zum Nachteil des Rechtsmittelführers durch die Rechtsmittelinstanz; ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen unzulässig. Sinn des Verbotes ist, dass sich niemand von der Einlegung eines Rechtsbehelfs durch die Befürchtung abhalten lässt, in der nächsten Instanz noch härter bestraft zu werden.
Wissenschaft
Weniger Totgeburten in Europa, aber mehr in Deutschland
Zwischen 2010 und 2021 ist die Totgeburtenrate in den meisten Ländern Europas gesunken oder auf niedrigem Niveau stabil geblieben. Doch nicht in Deutschland und Belgien: Beide Länder verzeichnen seit Jahren steigende Totgeburtenraten. Eine Studie hat nun mögliche Einflussfaktoren untersucht. Demnach spielen unter anderem das...
Wissenschaft
Wann der Hahn kräht
Wenn wir Menschen wissen wollen, was die Stunde schlägt, genügt ein Blick auf die Uhr oder den Kalender. Doch woher wissen Pflanzen und Tiere, wann es Zeit ist zum Blühen, Fressen oder Schlafen? Von Elena Bernard Da wir Blumen, Vögel oder Hunde nicht einfach fragen können, ob sie uns ihre Tricks zur Zeitmessung verraten, sind...