Lexikon
Scheingeschäft
ein Rechtsgeschäft, das im Einverständnis der Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen ist; nach § 117 BGB nichtig; wird hierdurch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die dafür geltenden Vorschriften Anwendung. – Ebenso in Österreich (§ 916 ABGB), jedoch hier mit ausdrücklichem Schutz für einen gutgläubigen Dritten (§ 916 Abs. 2).
Wissenschaft
Jupiters heiße Brüder
Astronomen haben außerhalb des Sonnensystems Hunderte Riesenplaneten aufgespürt, die sehr nahe um ihre Heimatsterne kreisen. Wie sind sie dorthin gekommen? von THORSTEN DAMBECK Menschen mit Latein-Kenntnissen wissen: „Dimidium“ bedeutet die Hälfte. Seit einigen Jahren heißt so auch ein Planet, nämlich der 50,6 Lichtjahre...
Wissenschaft
»Der Begriff Wahrheit wird missbraucht«
Mojib Latif spricht im Interview über wissenschaftlichen Konsens und Unwahrheiten in der Klimadebatte. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Wie unterscheidet sich der Begriff Wahrheit im Alltag und in der Wissenschaft? Bei vielen Menschen in der Bevölkerung herrscht der Glaube vor, dass es so etwas wie eine absolute Wahrheit...
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