Lexikon
Scheingeschäft
ein Rechtsgeschäft, das im Einverständnis der Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen ist; nach § 117 BGB nichtig; wird hierdurch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die dafür geltenden Vorschriften Anwendung. – Ebenso in Österreich (§ 916 ABGB), jedoch hier mit ausdrücklichem Schutz für einen gutgläubigen Dritten (§ 916 Abs. 2).
Wissenschaft
Immunsystem mit Schlagkraft
Täglich attackieren uns Bakterien und Viren. Doch meist bemerken wir nichts davon, weil unser Immunsystem die Angreifer treffsicher abwehrt.von Gerlinde Felix Als im 18. Jahrhundert in England die Pocken-Epidemie grassierte, beobachtete der Arzt Edward Jenner: Mägde, die mit Kühen zu tun hatten, blieben von der Krankheit...
Wissenschaft
Die Gebrechlichkeit des Genoms
Forscher untersuchen, wie Schäden im Erbgut den Alterungsprozess beeinflussen. Ihre Vision: Die natürlichen DNA-Reparaturmechanismen so zu verbessern, dass die gesunde Lebenszeit verlängert wird. von FRANK FRICK Graue Haare, faltige Haut, steife Gelenke, erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten, nachlassende geistige Leistung: Für...
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