Lexikon

Staatsnotstand

ein Zustand ernsthafter Gefahr für den Bestand des Staates oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zu deren Beseitigung oder Abwehr der Einsatz üblicher Mittel (z. B. Polizei) nicht mehr ausreicht. Dieser Ausnahmezustand kann durch Bedrohung innerhalb des Staates (sog. innerer Staatsnotstand, Art. 91 GG) oder von außen (Spannungsfall oder äußerer Staatsnotstand, Art. 80 a GG) hervorgerufen sein. Für die Bundesrepublik Deutschland gibt die Notstandsnovelle vom 24. 6. 1968 ausnahmsweise die rechtliche Möglichkeit zur Verlagerung von Zuständigkeiten der Staatsorgane (z. B. auf dem Gebiete der Gesetzgebung). Auch die Einschränkung von Grundrechten ist möglich. Der Ausnahmezustand darf nur so lange aufrechterhalten werden, als er unbedingt erforderlich ist, um die normale Lage wiederherzustellen.
Mond, Vulkanismus
Wissenschaft

Die heiße Jugend des Mondes

Seine geologische Frühzeit verlief turbulenter als bisher gedacht: Als sich der junge Mond von der Erde entfernte, geriet er in eine Phase heftigen Vulkanismus. Das hat Konsequenzen für die Ermittlung des lunaren Alters. von THORSTEN DAMBECK Bei lange vergangenen Ereignissen kann man sich schon mal irren. Als gegen Mitte des 19....

DNA
Wissenschaft

DNA statt DVD

Die DNA, der Träger der Erbinformation, lässt sich als Speichermedium nutzen. Inzwischen ist es Forschern gelungen, mit der Technik Texte, Bilder, Filme und Tondokumente zu archivieren. von Michael Vogel Filme, Musik, medizinische Aufnahmen oder Dokumente und Ergebnisse wissenschaftlicher Experimente: Überall fallen riesige...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch