Lexikon

Telekommunikatinsgesetz

Gesetz vom 25. 7. 1996 in der Fassung vom 22. 6. 2004; regelt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für einen liberalisierten Telekommunikationsmarkt, insbesondere den Marktzugang für Firmen, die in Deutschland eigene Netze und Fernmeldedienste anbieten wollen. Es enthält u. a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen für Universalanbieter, die Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang und Zusammenschaltungen, den Kundenschutz, die Nummerierung, die Frequenzordnung, die Benutzung der Verkehrswege, Datenschutz und Sicherung des Fernmeldegeheimnisses und beschreibt die Aufgaben der Bundesnetzagentur.
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Wissenschaft

Die DNA als zweite Geige

„Wir haben das Geheimnis des Lebens gefunden!“ Diesen Jubelschrei soll Francis Crick ausgestoßen haben, als er zusammen mit James Watson im Februar 1953 in eine Kneipe namens „Eagle“ gerannt kam, nachdem das Duo auf die Idee gekommen war, sich die Struktur des Erbmaterials DNA als Doppelhelix vorzustellen. Vermutlich hätte ihnen...

Wissenschaft

Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft

Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...

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