Lexikon

Verwaltungsdienst

der öffentliche Dienst im Bereich der Verwaltung (zu unterscheiden vom Justizdienst). Der Verwaltungsdienst wird besonders durch Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes versehen. Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Verwaltungsdienst, über die Beförderung u. a. sind für den Bereich des Bundes in der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung vom 12. 2. 2009 enthalten. Neben den Beamten sind im Verwaltungsdienst auch Angestellte beschäftigt. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll aber in der Hand von Beamten liegen (Art. 33 Abs. 4 GG).
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