Lexikon
Vollstreckungsgegenklage
Gegenklage; VollstreckungsabwehrklageRechtsbehelf des Schuldners gegen eine Zwangsvollstreckung, durch den ausnahmsweise deren sachlich-rechtliche Grundlagen angegriffen werden können. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Es erklärt, wenn die Klage begründet ist, die Zwangsvollstreckung für unzulässig. Vor Erlass des Urteils kann es gegen Sicherheitsleistung die Einstellung der Vollstreckung und die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln anordnen (§§ 767 bis 770 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage ist zu unterscheiden von der Widerspruchsklage. Die Vollstreckungsgegenklage ist in Österreich als Oppositionsklage ähnlich geregelt.
Wissenschaft
Die Mär von den todbringenden Hornissen
Hornissen werden oft für gefährliche Bestien gehalten. Warum man vor den Tieren im Normalfall aber eigentlich gar keine Angst zu haben braucht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen und sieben ein Pferd“. Mit dieser Warnung jagen Eltern ihren Kindern noch heute eine gewaltige Angst vor den...
Wissenschaft
It started with a kiss
Eine neue astronomische Studie förderte kürzlich pikante Informationen zutage: Im ewigen Eis des äußeren Sonnensystems kam es anscheinend vor einigen Milliarden Jahren zu einer heißen Liebschaft. Wer ist das auf frischer Tat ertappte Paar? Pluto und sein größter Mond Charon. Die beiden tiefgefrorenen Welten sorgen nicht nur dank...