Lexikon
Vorbereitungshandlungen
im Strafrecht Handlungen, die noch kein Versuch sind, aber bereits der Deliktsbegehung dienen, z. B. der Kauf einer Pistole zu Tötungszwecken. Vorbereitungshandlungen sind nur bei selbständiger Strafandrohung strafbar, so z. B. bei Hochverrat und Geldfälschung.
Wissenschaft
News der Woche 18.10.2024
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Wissenschaft
Haben kleine Sterne besondere Planeten?
Wie erdähnlich könnten die Welten um die vielen stellaren Winzlinge des Weltalls sein? Hinweise dazu hat nun der analytische Blick des Webb-Teleskops auf die planetenbildende Scheibe eines sehr massearmen Jung-Sterns geliefert. Sie enthält demnach viele kohlenstoffhaltige Verbindungen und offenbar wenig sauerstoffhaltige Gase....