Wahrig Fremdwörterlexikon
Assoziativgesetz
As|so|zi|a|tiv|ge|setz 〈n.; –es, –e; Math.〉
Verknüpfungsgesetz, Gesetz der Mathematik, das besagt, dass es bei mehrmals nacheinander ausgeführten mathemat. Operationen nicht auf die Reihenfolge der Einzeloperationen ankommt, dem Assoziativgesetz gehorchen z. B. die Addition u. die Multiplikation, daher gilt: a + b + c = a + c + b bzw. a · b · c = a · c · b
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