Wahrig Fremdwörterlexikon

Jussiv

Jus|siv
m.; s, e [və]; Sprachw.
Modus des Verbs, der keinen direkten Imperativ darstellt, jedoch die sichere Erwartung einer Handlung zum Ausdruck bringt, z. B. »er möge sich beeilen«, »sie soll sich gedulden«
[< lat. iussum »Geheiß, Verordnung, Befehl«]
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