Lexikon
Adoptiọn
Annahme als Kindim Familienrecht die familiengerichtliche Festsetzung eines Kindschaftsverhältnisses zwischen dem regelmäßig über 25-jährigen Annehmenden mit dem regelmäßig minderjährigen Adoptivkind, wirksam mit der rechtskräftigen gerichtlichen Bestätigung der Adoption. Vor der endgültigen Adoption soll das Kind bereits (probeweise) beim Annehmenden in Pflege gewesen sein. Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen, ein Ehepaar ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Die leiblichen Eltern verlieren mit der Annahme die elterliche Sorge für das Kind, das den Familiennamen des Annehmenden erhält.
Wissenschaft
Die Evolution des elektrischen Lichts
Der US-Ingenieur hatte jedoch viele Vordenker und Konkurrenten und nach ihm wurde sein Produkt mehrfach revolutioniert – bis hin zur heutigen LED-Technologie. von Rolf Heßbrügge Frank Dittmann schmunzelt über die so oft gestellte Frage nach dem wahren Erfinder. „Das elektrische Licht hat viele Väter“, sagt er, „aber egal wie man...
Wissenschaft
Bedrohliche Pilze
Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...
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