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Bundesausbildungsförderungsgesetz

Kurztitel für Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung, amtlich abgekürzt: BAföG, in der Fassung vom 6. 6. 1983 (mit späteren Änderungen); sieht monatliche Beihilfen oder langfristige Darlehen an Schüler und Studenten vor.
1990 trat eine Regelung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Kraft, nach der Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und nur noch zur anderen Hälfte als Darlehen (statt wie bisher als Volldarlehen) gewährt wird. Schüler erhalten aber die Förderung als Zuschuss. Die Zahl der Geförderten liegt bei etwa 870 000. Die Höchstsätze der Förderung betragen zur Zeit (2011) 670 Euro monatlich. Seit 1996 wird das Darlehen verzinslich gewährt. Ausbildungsförderung.

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