Lexikon

Regelstudienzeit

durch die einzelnen fachspezifischen Prüfungsordnungen der Hochschulen bestimmter Zeitabschnitt, in dem frühestens ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben werden kann (§ 10 Abs. 2 u. 3 Hochschulrahmengesetz). Studienbegleitende Praktika und Studienzeiten an anderen Universitäten können meistens auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Zudem ist sie für die Festsetzung der Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) relevant: Finanzielle Zuschüsse während der Ausbildung werden vom Staat in der Regel nur für den Zeitraum der Regelstudienzeit gewährt. Dabei kann die für die einzelnen Fächer festgesetzte Semesterzahl stark schwanken. Auch zwischen den verschiedenen Hochschulen bestehen Unterschiede.
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Yams _
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