Lexikon

Master

in Anlehnung an das angelsächsische System der gestuften Studienabschlüsse auch in Deutschland im Zusammenhang mit der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums eingeführter akademischer Grad, der nach einer Regelstudienzeit von mindestens einem und höchstens zwei Jahren verliehen wird. Ein Masterabschluss kann nur erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor) vorliegt. Bei der Gradbezeichnung wird zwischen verschiedenen Fächergruppen unterschieden. Der Master of Arts (Abkürzung M. A.) ist gebräuchliche Gradbezeichnung in den Geisteswissenschaften, der Master of Science (Abkürzung M. Sc.) in den Naturwissenschaften; ferner gibt es den Master of Engineering (Abkürzung M. Eng.) oder den Master of Laws (Abkürzung LL. M.). In einigen Fällen (nicht konsekutive Master- und Weiterbildungsstudiengänge) dürfen auch abweichende Gradbezeichnungen (zum Beispiel MBA) verwendet werden. Für das Masterstudium gibt es ein eigenes EU-Programm, Erasmus Mundus, das die Kooperation der europäischen Hochschulen und insbesondere den Studentenaustausch fördert.
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