Lexikon
Hehlerei
SachhehlereiAnkauf oder sonstiges Sichverschaffen beziehungsweise die Zuwendung einer Sache an einen Dritten, von der der Täter weiß, dass sie ein anderer durch Diebstahl oder ein sonstiges Vermögensdelikt erlangt hat; ebenso der Absatz einer solchen Sache oder die Hilfe dazu; strafbar nach § 259 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, bei Gewerbsmäßigkeit mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren.
In Österreich wird Hehlerei nach §§ 164 f. StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe geahndet.
In der Schweiz wird die Hehlerei gemäß Art. 144 StGB regelmäßig mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder mit Gefängnis, bei Gewerbsmäßigkeit mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren und Geldbuße bestraft.
Wissenschaft
Paradoxe Genome
Paradoxon. Ursprünglich entstammt der Begriff dem spätlateinischen Adjektiv „paradoxus“, das damals „unerwartet, überraschend“ meinte. Dass der Begriff des Paradoxons auch in den Naturwissenschaften gern verwendet wird, dürfte kaum verwundern. Schließlich widersprechen dort immer wieder mal neue Resultate ziemlich unerwartet den...
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...