Lexikon
Münzdelikte
MünzverbrechenVerbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Zahlungsmittelverkehrs (§§ 146 ff. StGB). Außer Geldfälschung gehören zu den Münzdelikten das bewusste Inverkehrbringen gefälschten Geldes. Ferner sind strafbar das Herstellen, sich oder einem anderen Verschaffen, Feilhalten, Verwahren oder Überlassen von Platten, Formen, Drucksätzen und ähnlichen geeigneten Vorrichtungen sowie von entsprechendem Papier.
Ähnliche Strafbestimmungen in Österreich (§§ 232–236 und 239–241 StGB) und der Schweiz (Art. 240–244, 247, 249/250 StGB). – In allen 3 Staaten ähnlich, in Einzelheiten aber abweichende Vorschriften gegen Wertzeichenfälschung.
Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...
Wissenschaft
Stabile Fallschirme dank Kirigami-Muster
Bei der japanischen Kunst des Kirigami wird Papier so geschnitten und gefaltet, dass es dreidimensionale Strukturen formt. Inspiriert von dieser Technik haben Forschende nun eine neue Art von Fallschirmen entwickelt. Als Ausgangsmaterial dient eine flache Plastikscheibe, in die zahlreiche versetzte Schlitze geschnitten werden. Im...