Lexikon

Münzdelikte

Münzverbrechen
Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Zahlungsmittelverkehrs (§§ 146 ff. StGB). Außer Geldfälschung gehören zu den Münzdelikten das bewusste Inverkehrbringen gefälschten Geldes. Ferner sind strafbar das Herstellen, sich oder einem anderen Verschaffen, Feilhalten, Verwahren oder Überlassen von Platten, Formen, Drucksätzen und ähnlichen geeigneten Vorrichtungen sowie von entsprechendem Papier.
Ähnliche Strafbestimmungen in Österreich (§§ 232236 und 239241 StGB) und der Schweiz (Art. 240244, 247, 249/250 StGB). In allen 3 Staaten ähnlich, in Einzelheiten aber abweichende Vorschriften gegen Wertzeichenfälschung.
forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Konvergent oder kontingent?

Auf der Suche nach Antworten auf die wirklich großen Fragen passiert es oft, dass verschiede Theorien miteinander wetteifern. Wetteifern deswegen, weil sie nach klarem Entweder-oder-Schema vermeintlich nicht unter einen Hut zu bringen sind. Dabei lassen große Fragen gerade in der Biologie häufig auch mehrere Antworten...

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Wasserstoff ist keine Lösung!

Auf Wasserstoff ruhen seit einigen Jahren große Hoffnungen für die Energiewende: Als Energieträger soll er die saisonalen Schwankungen in der Stromproduktion abfangen, die durch die zunehmende Nutzung von Solar- und Windenergie entstehen. Die Idee ist, dass man den überschüssigen Strom aus sonnen- und windreichen Phasen nutzt, um...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon