Lexikon
Münzdelikte
MünzverbrechenVerbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Zahlungsmittelverkehrs (§§ 146 ff. StGB). Außer Geldfälschung gehören zu den Münzdelikten das bewusste Inverkehrbringen gefälschten Geldes. Ferner sind strafbar das Herstellen, sich oder einem anderen Verschaffen, Feilhalten, Verwahren oder Überlassen von Platten, Formen, Drucksätzen und ähnlichen geeigneten Vorrichtungen sowie von entsprechendem Papier.
Ähnliche Strafbestimmungen in Österreich (§§ 232–236 und 239–241 StGB) und der Schweiz (Art. 240–244, 247, 249/250 StGB). – In allen 3 Staaten ähnlich, in Einzelheiten aber abweichende Vorschriften gegen Wertzeichenfälschung.
Wissenschaft
Wie Tiere ihre Muster bekommen
Ob Zebras, Tiger, Leoparden oder Kofferfische: Viele Tiere haben Muster, die so einzigartig sind wie unser Fingerabdruck. Schon der britische Mathematiker Alan Turing stellte 1952 Theorien dazu auf, wie diese unregelmäßigen Fell- und Haut-Färbungen entstehen. Doch Turings Ansätze konnten nicht erklären, warum die Streifen und...
Wissenschaft
Kampf dem „Hicks“!
Rezepte gegen Schluckauf gibt es viele. Doch kaum eines davon hilft zuverlässig. Wie man der Hickserei tatsächlich Einhalt gebieten kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schluckauf entsteht, wenn sich das Zwerchfell – eine dünne, im Ruhezustand kuppelförmig aufwärts gewölbte Muskelplatte zwischen Brust- und Bauchraum – plötzlich...