Lexikon

Münzdelikte

Münzverbrechen
Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Zahlungsmittelverkehrs (§§ 146 ff. StGB). Außer Geldfälschung gehören zu den Münzdelikten das bewusste Inverkehrbringen gefälschten Geldes. Ferner sind strafbar das Herstellen, sich oder einem anderen Verschaffen, Feilhalten, Verwahren oder Überlassen von Platten, Formen, Drucksätzen und ähnlichen geeigneten Vorrichtungen sowie von entsprechendem Papier.
Ähnliche Strafbestimmungen in Österreich (§§ 232–236 und 239–241 StGB) und der Schweiz (Art. 240–244, 247, 249/250 StGB). – In allen 3 Staaten ähnlich, in Einzelheiten aber abweichende Vorschriften gegen Wertzeichenfälschung.
Tropfsteinhöhle
Wissenschaft

Tropfsteine als Klimazeugen

Stalagmiten aus der Kleinen Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz geben Auskunft über saisonale Bedingungen in der jahrtausendalten Klimageschichte. von DIRK EIDEMÜLLER Tropfsteinhöhlen sind für ihre bezaubernden Gesteinsformationen bekannt. Kaum jemand, der eine solche Höhle besichtigt, kann sich der Faszination dieser...

Higgs
Wissenschaft

Higgs-Hilfe für den Urknall?

Die Physik des Makrokosmos hängt eng mit der des Mikrokosmos zusammen. Das könnte erklären, warum unser Universum groß und gleichförmig wurde. von RÜDIGER VAAS Zeit ist relativ. Und die Urzeit des Universums ist nicht einfach vergangen, sondern immer noch präsent: zum Beispiel in jedem Kubikzentimeter Weltraum. Darin gibt es...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon