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Polizeipräsident

in deutschen und österreichischen Großstädten oft als Träger der allgemeinen Polizeigewalt eingesetzter Beamter, der die Befugnisse der Orts- und Kreispolizeibehörde wahrnimmt. Die Polizeipräsidenten sind meist Landesbeamte, seltener städtische Beamte.

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