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9. Mai 1912
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Vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht wird
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Vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht wird das von Polizeipräsident Traugott von Jagow im August 1911 ausgesprochene Hutverbot verhandelt. Demnach ist den Damen das Tragen von Hüten in den Theaterlogen untersagt, wobei die Theaterleiter für die Befolgung des Verbots verantwortlich sind. Dagegen richtet sich eine Klage der Verbands Berliner Bühnenleiter. Das Gericht erkennt diese Verordnung als gesetzwidrig an.
Wissenschaft
Inferno in Deutschlands Urzeit
Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...
Wissenschaft
Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst
Baustoffe wie Beton haben einen schlechten Klima-Fußabdruck, weil bei ihrer Herstellung große Mengen an CO2 freigesetzt werden. Nun haben Ingenieure ein neues Biomaterial entwickelt, das eine nachhaltige Alternative darstellen könnte. Dieser Baustoff wird aus lebenden Bakterienzellen und dem wurzelähnlichen Myzel eines Pilzes bei...