Lexikon
Republịkflucht
die in der DDR mit Strafe belegte Abwanderung von Bürgern ohne behördliche Erlaubnis, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland. Wegen Anstiftung und (oder) Beihilfe zur Republikflucht konnten in der DDR auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland bestraft werden, insbesondere im Fall der „Abwerbung“. – Durch Gesetzesbeschluss vom 16. 10. 1972 hatte die Volkskammer der DDR jedoch allen, die bis zum Ablauf des 31. 12. 1971 die DDR oder Berlin (Ost) verlassen hatten, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und sie hinsichtlich ihrer Republikflucht außer Verfolgung gesetzt.
Wissenschaft
Ultraharte Weichtier-Zähne
Sie sind härter als Stahl, widerstandsfähig gegen Abnutzung und wachsen alle paar Tage nach: Diese Eigenschaften machen die Zähne der Käferschnecke nicht nur für die Biologie, sondern auch für die Materialforschung interessant. Eine Studie hat nun aufgedeckt, wie die Meeresweichtiere ihre Zähne mit Hilfe spezialisierter Proteine...
Wissenschaft
Vom Laserblitz zum Teilchenstrahl
Teilchenbeschleuniger liefern brillante Röntgenstrahlung, etwa für die Forschung an Akkus oder Viren. Doch die Anlagen sind groß und teuer. Neue, kleinere und sparsamere Quellen nutzen Laserlicht und könnten neben Röntgen- und Elektronenstrahlen bald auch Protonen und Neutronen auf Knopfdruck liefern. von ANDREA THOSS Seit...