Lexikon
Republịkflucht
die in der DDR mit Strafe belegte Abwanderung von Bürgern ohne behördliche Erlaubnis, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland. Wegen Anstiftung und (oder) Beihilfe zur Republikflucht konnten in der DDR auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland bestraft werden, insbesondere im Fall der „Abwerbung“. – Durch Gesetzesbeschluss vom 16. 10. 1972 hatte die Volkskammer der DDR jedoch allen, die bis zum Ablauf des 31. 12. 1971 die DDR oder Berlin (Ost) verlassen hatten, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und sie hinsichtlich ihrer Republikflucht außer Verfolgung gesetzt.
Wissenschaft
News der Woche 14.02.2025
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Aus Warm und Kalt wird Strom
Thermoelektrische Materialien können Temperaturunterschiede in elektrischen Strom verwandeln. Lange wurde das bloß belächelt, doch nun drängen die Ergebnisse der Forschung in die Anwendung. von RAINER KURLEMANN Johannes de Boor fordert die Besucher in seinem Labor gern zu einem Experiment auf. „Halten Sie das bitte fest und...