Lexikon

Republkflucht

die in der DDR mit Strafe belegte Abwanderung von Bürgern ohne behördliche Erlaubnis, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland. Wegen Anstiftung und (oder) Beihilfe zur Republikflucht konnten in der DDR auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland bestraft werden, insbesondere im Fall der „Abwerbung“. Durch Gesetzesbeschluss vom 16. 10. 1972 hatte die Volkskammer der DDR jedoch allen, die bis zum Ablauf des 31. 12. 1971 die DDR oder Berlin (Ost) verlassen hatten, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und sie hinsichtlich ihrer Republikflucht außer Verfolgung gesetzt.
Darknet, Internet
Wissenschaft

Geschützt Surfen

Jeder Nutzer von üblichen Browsern oder Suchmaschinen ist über seine IP-Adresse identifizierbar und gibt durch die Internet-Nutzung Informationen über sich preis. Wer nicht ausspioniert werden will, kann sich nur durch einen anderen Weg ins Internet schützen. Doch die Technologie wird auch von Kriminellen im Darknet genutzt. von...

Bakterien
Wissenschaft

Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn

Bakterien konkurrieren untereinander um Platz und Nährstoffe. Einige Stämme haben dazu mikrobielle Waffen entwickelt, mit denen sie ihre bakteriellen Nachbarn zerstören können. Nun zeigt eine Studie, dass diese Waffen nicht nur unspezifisch im Konkurrenzkampf zum Einsatz kommen, sondern auch gezielt zur Jagd genutzt werden:...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch