Lexikon
Republịkflucht
die in der DDR mit Strafe belegte Abwanderung von Bürgern ohne behördliche Erlaubnis, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland. Wegen Anstiftung und (oder) Beihilfe zur Republikflucht konnten in der DDR auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland bestraft werden, insbesondere im Fall der „Abwerbung“. – Durch Gesetzesbeschluss vom 16. 10. 1972 hatte die Volkskammer der DDR jedoch allen, die bis zum Ablauf des 31. 12. 1971 die DDR oder Berlin (Ost) verlassen hatten, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und sie hinsichtlich ihrer Republikflucht außer Verfolgung gesetzt.
Wissenschaft
Alexa hört auf Gefühle
Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...
Wissenschaft
Kontroverser Kollaps
Physiker suchen die Grenze der Quantenwelt. von RÜDIGER VAAS Quantenphysiker stochern noch immer im Nebel: Das Problem sind die im Mikrokosmos gemessenen und im Formalismus der Schrödinger-Gleichung durch Wellenfunktionen beschriebenen Superpositionen. Sie kommen in der von der klassischen Physik erfassten Alltagswirklichkeit mit...