Lexikon
Republịkflucht
die in der DDR mit Strafe belegte Abwanderung von Bürgern ohne behördliche Erlaubnis, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland. Wegen Anstiftung und (oder) Beihilfe zur Republikflucht konnten in der DDR auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland bestraft werden, insbesondere im Fall der „Abwerbung“. – Durch Gesetzesbeschluss vom 16. 10. 1972 hatte die Volkskammer der DDR jedoch allen, die bis zum Ablauf des 31. 12. 1971 die DDR oder Berlin (Ost) verlassen hatten, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und sie hinsichtlich ihrer Republikflucht außer Verfolgung gesetzt.
Wissenschaft
Gehst du gut, geht’s dir gut
Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder eine Herzschwäche machen sich im Gangbild bemerkbar. Das sorgt für erhebliche Mobilitätseinbußen, birgt aber auch Potenzial für neue Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten. von ROLF HEßBRÜGGE Fabian Horst von der Universität Mainz hat einen kostbaren Datenschatz...
Wissenschaft
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