Lexikon
Umweltstandard
Grenzwert, Richtwert oder Leitwert als Normsetzung oder Beurteilungsmaßstab für umweltrechtliche Regelungen, umweltpolitische Maßnahmen oder die Einschätzung von Folgewirkungen. Die Festsetzung von Umweltstandards unterliegt verschiedenen Strategien, vorrangig ist das Emissionsminderungsprinzip, mit dem Schadstoffe schon am Entstehungsort zurückgehalten oder vorsorglich minimiert werden sollen. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Wirtschaftskraft müssen hierbei zahlreiche Kompromisse eingegangen werden. Damit gewinnt der Schutz vor schädlichen Wirkungen am tatsächlichen Einwirkungsort an Bedeutung (Immissionsprinzip); über die Emissionsminderung müssen mindestens die festgelegten Schutzziele eingehalten werden können. Immissionswerte als wirkungsbegründete Zielvorgaben erfüllen damit gleichzeitig eine Kontrollfunktion über die Wirksamkeit der Emissionsminderungsmaßnahmen. Für eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Entwicklung werden Leitwerte zugrundegelegt (Umweltqualitätsziele). Umweltstandards werden durch staatliche und nichtstaatliche Institutionen (z. B. MIK-Werte des VDI), zum Teil auf internationaler Ebene (z. B. Richt- und Leitwerte der Weltgesundheitsorganisation), erarbeitet. Die Harmonisierung im EU-Bereich erfolgt über entsprechende EG-Richtlinien.
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