Lexikon

abblenden

die Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs von Fern- auf Abblendlicht umschalten. Rechtzeitiges Abblenden ist u. a. vorgeschrieben, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt. Ausschließlich Abblendlicht ist beim Fahren auf Straßen zu benutzen, die durchgehend ausreichend beleuchtet sind. Standlicht ist beim Fahren verboten.
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Falschen Tönen auf der Spur

Manipulierte Videos, imitierte Laute und synthetische Stimmen sorgen häufig für Verwirrung. Fraunhofer-Forscher entwickeln Werkzeuge, um solche Fälschungen treffsicher erkennen zu können. von NIKOLAUS FECHT Solche Bilder sind inzwischen so gut, dass sie Realitäten verzerren können“, warnte Martin Steinebach, Leiter der Abteilung...

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