Lexikon

abblenden

die Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs von Fern- auf Abblendlicht umschalten. Rechtzeitiges Abblenden ist u. a. vorgeschrieben, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt. Ausschließlich Abblendlicht ist beim Fahren auf Straßen zu benutzen, die durchgehend ausreichend beleuchtet sind. Standlicht ist beim Fahren verboten.
Flüsterbremsen, Lärm, Bahn
Wissenschaft

Auch leise ist zu laut

Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...

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Wissenschaft

Im Ring der Zeit

Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...

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