Lexikon

Abgasnormen

Richtlinien über die höchstzulässige Emission von Schadstoffen durch Kraftfahrzeuge, die im Rahmen der europäischen Abgasgesetzgebung von der EU-Kommision festgelegt werden. Die EU-Normen legen Grenzwerte fest für Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOx), Partikel (PM) und Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC), die sich je nach Motortyp (Otto- oder Dieselmotor) und Kraftfahrzeugtyp (z. B. Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Motorrad) unterscheiden. Die Einhaltung der Grenzwerte muss vom Fahrzeughersteller in der sog. Typprüfung nachgewiesen und für eine gewisse Zeitspanne und Laufleistung garantiert werden. Die Fahrzeuge werden so in Schadstoffklassen unterteilt, die u. a. zur Bestimmung der Kfz-Steuer dienen. Über die Stufen Euro 1 (1. Juli 1992), Euro 2 (1. Januar 1996), Euro 3 (1. Januar 2000) und Euro 4 (1. Januar 2005) wurden die Abgasgrenzwerte zunehmend verschärft. Ab 1. September 2009 werden mit der Euro 5 für Pkw mit Ottomotor u. a. erstmals die Grenzwerte für NMHC und Partikel eingeführt und ab 1. September 2014 wird die Euro 6 für Pkw mit Dieselmotor noch einmal deutlich niedrigere Grenzwerte für CO, HC und NOx fordern.
Seit dem Inkrafttreten der Euro 3 Anfang 2000 gelten in den Mitgliedstaaten der EU nicht mehr die nationalen Richtlinien (z. B. in Deutschland D 3 und D 4), sondern nur noch die EU-Normen.
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