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Abwassergebühr

Entgelt für die laufenden Betriebs- und kalkulatorischen Kosten auf der Grundlage der Gemeindeordnungen und Kommunalabgabengesetze der Bundesländer; die Abwassergebühr wird vom Kanal- und Kläranlagenbetreiber erhoben und ist vom Anschlussnehmer zu entrichten. Hiervon zu unterscheiden ist die nach Bundesrecht zu erhebende Abwasserabgabe.

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