Lexikon

Anfechtungsklage

Verwaltungsrecht
die „klassische“ Klageart der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit der Anfechtungsklage wird die Aufhebung eines Verwaltungsakts begehrt. Ihr Anwendungsbereich ist vornehmlich die Eingriffsverwaltung (Polizei- und Ordnungsverwaltung, Steuerverwaltung).

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