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Arbeitnehmer-Freibetrag

bis 1990 ein Betrag vom Arbeitslohn, der jährlich im Rahmen des Lohnsteuerabzugs und der Einkommensteuerveranlagung steuerfrei blieb; 1990 durch den Arbeitnehmerpauschbetrag ersetzt (§ 9a EStG).

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