Lexikon
Atomgesetz
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahrenvom 23. 12. 1959, gültig in der Fassung vom 15. 7. 1985 mit späteren Änderungen, insbesondere durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. 4. 2002; regelt u. a. den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität, die Sicherstellung eines geordneten Betriebs bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs, Überwachungsvorschriften zum Schutz gegen die Gefahren der Kernenergie, Haftungsfragen bei einem Schadensfall sowie die Reststrommengen für jedes deutsche Kernkraftwerk ab 1. 1. 2000.

Wissenschaft
Wem gehört das Meer?
25 Jahre dauerte es, das internationale Seerecht auszuhandeln. Da die Regelungen jedoch nicht immer eindeutig sind, gibt es bis heute Gebietsstreitigkeiten. Von RAINER KURLEMANN Der globale Ozean ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn die nächste Staatengrenze vielerorts etliche Hundert Seemeilen entfernt ist. Eine globale...

Wissenschaft
Am Rand der Raumzeit
Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...
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