Lexikon
Atomgesetz
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahrenvom 23. 12. 1959, gültig in der Fassung vom 15. 7. 1985 mit späteren Änderungen, insbesondere durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. 4. 2002; regelt u. a. den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität, die Sicherstellung eines geordneten Betriebs bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs, Überwachungsvorschriften zum Schutz gegen die Gefahren der Kernenergie, Haftungsfragen bei einem Schadensfall sowie die Reststrommengen für jedes deutsche Kernkraftwerk ab 1. 1. 2000.
Wissenschaft
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Es gilt als sicher, dass im Meer und im Boden noch viele Organismen zu entdecken sind – und damit auch zahlreiche medizinische Wirkstoffe. von FRANK FRICK und SALOME BERBLINGER Die enorme Vielfalt des Lebens im Meer hat sich als reiche Inspirationsquelle für die Entdeckung von Arzneimitteln erwiesen“, lautet der erste Satz in...
Wissenschaft
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