Lexikon

Atomgesetz

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
vom 23. 12. 1959, gültig in der Fassung vom 15. 7. 1985 mit späteren Änderungen, insbesondere durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. 4. 2002; regelt u. a. den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität, die Sicherstellung eines geordneten Betriebs bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs, Überwachungsvorschriften zum Schutz gegen die Gefahren der Kernenergie, Haftungsfragen bei einem Schadensfall sowie die Reststrommengen für jedes deutsche Kernkraftwerk ab 1. 1. 2000.
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