Lexikon

Atomgesetz

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
vom 23. 12. 1959, gültig in der Fassung vom 15. 7. 1985 mit späteren Änderungen, insbesondere durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. 4. 2002; regelt u. a. den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität, die Sicherstellung eines geordneten Betriebs bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs, Überwachungsvorschriften zum Schutz gegen die Gefahren der Kernenergie, Haftungsfragen bei einem Schadensfall sowie die Reststrommengen für jedes deutsche Kernkraftwerk ab 1. 1. 2000.
Gehirn, Nervensystem, Kind
Wissenschaft

Geerbter Schutz

Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...

Flüsterbremsen, Lärm, Bahn
Wissenschaft

Auch leise ist zu laut

Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...

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