Lexikon

Aufopferungsanspruch

ein Rechtsbegriff, der auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgeht: Der Aufopferungsanspruch wird gewährt, wenn dem Einzelnen durch staatliches Handeln ein Opfer auferlegt wird, das nicht alle gleichmäßig, sondern ihn besonders trifft. Der Aufopferungsanspruch bezieht sich auf angemessene Entschädigung. Er ist heute im Allgemeinen auf Körperschäden (z. B. Impfschäden) beschränkt, da bei Vermögensschäden Entschädigung wegen Enteignung gewährt wird.
Wissenschaft

Mehr als Bikinimedizin

Die geschlechtsspezifische Medizin erforscht den Einfluss von Hormonen und Geschlechtschromosomen, aber auch von Geschlechterrollen und Stereotypen auf Gesundheit und Krankheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Einen Herzinfarkt erkennt man an Schmerzen in der Brust, die in den rechten...

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Wissenschaft

Standheizung

Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...

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