Lexikon
Aufopferungsanspruch
ein Rechtsbegriff, der auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgeht: Der Aufopferungsanspruch wird gewährt, wenn dem Einzelnen durch staatliches Handeln ein Opfer auferlegt wird, das nicht alle gleichmäßig, sondern ihn besonders trifft. Der Aufopferungsanspruch bezieht sich auf angemessene Entschädigung. Er ist heute im Allgemeinen auf Körperschäden (z. B. Impfschäden) beschränkt, da bei Vermögensschäden Entschädigung wegen Enteignung gewährt wird.
Wissenschaft
Bombardement aus dem All
Planetologen erforschen die Chronologie des frühen Sonnensystems: Kam es vor vier Milliarden Jahren plötzlich zu einer Flut kosmischer Einschläge – ausgerechnet als sich das erste Leben auf der Erde regte? von THORSTEN DAMBECK Die junge Erde war nicht der Blaue Planet heutiger Tage. Mit ihren dunklen Basaltlandschaften und den...
Wissenschaft
Seide aus dem Labor
Die Modebranche trägt Mitverantwortung für den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und Tierquälerei. Nun revolutionieren Bio-Ingenieure den Kleiderschrank. von ROMAN GOERGEN Der US-Amerikaner Dan Widmaier nennt sich selbst gern einen „Nerd“ oder „Geek“. Diese Worte sind nur schwer mit einem einzigen Begriff ins Deutsche zu...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Geboren, um zu leben
Abgenabelt
Rostiges Zeichen der Erwärmung
Minutenschnell geladen
Bloß keine Vorurteile!
Das Jahrhundert der Gravitationslinsen