Lexikon
Aufopferungsanspruch
ein Rechtsbegriff, der auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgeht: Der Aufopferungsanspruch wird gewährt, wenn dem Einzelnen durch staatliches Handeln ein Opfer auferlegt wird, das nicht alle gleichmäßig, sondern ihn besonders trifft. Der Aufopferungsanspruch bezieht sich auf angemessene Entschädigung. Er ist heute im Allgemeinen auf Körperschäden (z. B. Impfschäden) beschränkt, da bei Vermögensschäden Entschädigung wegen Enteignung gewährt wird.
Wissenschaft
Höhere Heilungschancen
Hormonelle Therapien finden in der Medizin vielfache Anwendung. Neue Wirkstoffe versprechen präzisere Therapien bei Brustkrebs. von SIGRID MÄRZ Die Diagnose Brustkrebs bedeutet für die Menschen, die sie erhalten, einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Bei Männern ist Brustkrebs selten: Eine von 100 Neuerkrankungen betrifft einen...
Wissenschaft
Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler
Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...
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