Lexikon
Aufopferungsanspruch
ein Rechtsbegriff, der auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgeht: Der Aufopferungsanspruch wird gewährt, wenn dem Einzelnen durch staatliches Handeln ein Opfer auferlegt wird, das nicht alle gleichmäßig, sondern ihn besonders trifft. Der Aufopferungsanspruch bezieht sich auf angemessene Entschädigung. Er ist heute im Allgemeinen auf Körperschäden (z. B. Impfschäden) beschränkt, da bei Vermögensschäden Entschädigung wegen Enteignung gewährt wird.
Wissenschaft
Warum HIV-Medikamente nicht immer vollständig wirken
HIV ist bis heute nicht heilbar, lässt sich jedoch dank antiretroviraler Medikamente meist gut in Schach halten. Bei dauerhafter Therapie sinkt die Viruslast bei den meisten Patienten bis unter die Nachweisgrenze. Manche Infizierte weisen jedoch trotz der Behandlung noch geringe Spuren von Virus-RNA im Blut auf. Eine Studie ist...
Wissenschaft
»Alzheimer einige Jahre früher erkennen«
Warum der Alzheimer-Forscher Thomas Wolbers seine Probanden in eine virtuelle Welt versetzt, erzählt er im Interview. Das Gespräch führte tim schröder Herr Prof. Wolbers, neuartige Alzheimer-Medikamente wie Lecanemab können nur dann helfen, wenn die Krankheit sehr früh diagnostiziert wird – idealerweise, bevor die ersten Symptome...
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