Lexikon

Aufopferungsanspruch

ein Rechtsbegriff, der auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgeht: Der Aufopferungsanspruch wird gewährt, wenn dem Einzelnen durch staatliches Handeln ein Opfer auferlegt wird, das nicht alle gleichmäßig, sondern ihn besonders trifft. Der Aufopferungsanspruch bezieht sich auf angemessene Entschädigung. Er ist heute im Allgemeinen auf Körperschäden (z. B. Impfschäden) beschränkt, da bei Vermögensschäden Entschädigung wegen Enteignung gewährt wird.
Tier, Ungleich
Wissenschaft

Tierisches Ungleichgewicht

Bei manchen Tierarten gibt es unterschiedlich viele Männchen und Weibchen. Und das hat zum Teil verblüffende Gründe. von CHRISTIAN JUNG Abgesehen von wenigen Ausnahmen existieren bei Tieren wie beim Menschen zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Sie unterscheiden sich in Erscheinungsbild, Verhalten, Funktionen und auch bei...

Nahaufnahme einer Strandkrabbe
Wissenschaft

Auch Krabben fühlen Schmerz

Schalentiere wie Krebse und Krabben dürfen bislang lebendig zerlegt oder gekocht werden, um sie zu essen. Denn im Gegensatz zu Kühen und Schweinen fühlen die Krebstiere angeblich keinen Schmerz. Nun haben Forscher bewiesen, dass das nicht stimmt. Im Gehirn von Strandkrabben treten durchaus Schmerzsignale auf, wenn ihre Weichteile...

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