Lexikon
Auftragsangelegenheiten
Obliegenheiten der öffentlichen Verwaltung, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung für einen anderen wahrgenommen werden; z. B. Bundesauftragsverwaltung: Verwaltung von Bundesangelegenheiten durch die Bundesgliedstaaten (Länder) in Bundesstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. die Verwaltung der Bundesstraßen). Im Gegensatz zu dieser Auftragsverwaltung steht die Eigenverwaltung der eigenen Angelegenheiten der betreffenden nachgeordneten Verwaltungseinheiten; die Erstere unterliegt auch der Fachaufsicht, die Letztere nur der Rechtsaufsicht der übergeordneten Verwaltungseinheit.
Wissenschaft
Scharfblick in Highspeed
Ein Forschungsteam aus Konstanz hebt die Elektronenmikroskopie auf eine neue Stufe: Erstmals gelingt die Aufnahme ultraschneller Prozesse auf der Zeitskala von Attosekunden. von DIRK EIDEMÜLLER Wer die Welt des Kleinsten erforschen will, steht vor schwierigen Entscheidungen: Die gängigen Methoden ermöglichen entweder eine hohe...
Wissenschaft
Photonenzähler und Dunkelfelder
Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...