Lexikon
Auftragsangelegenheiten
Obliegenheiten der öffentlichen Verwaltung, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung für einen anderen wahrgenommen werden; z. B. Bundesauftragsverwaltung: Verwaltung von Bundesangelegenheiten durch die Bundesgliedstaaten (Länder) in Bundesstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. die Verwaltung der Bundesstraßen). Im Gegensatz zu dieser Auftragsverwaltung steht die Eigenverwaltung der eigenen Angelegenheiten der betreffenden nachgeordneten Verwaltungseinheiten; die Erstere unterliegt auch der Fachaufsicht, die Letztere nur der Rechtsaufsicht der übergeordneten Verwaltungseinheit.
Wissenschaft
Raumfahrt auf Bestellung
Neben ESA, NASA und Co. sind Privatunternehmen sowie einzelne zahlungskräftige Visionäre zum Treiber bei der Eroberung und Nutzung des Weltraums geworden – mit deutlichen Konsequenzen. von RALF BUTSCHER Es war ein aufsehenerregendes Manöver, das die Experten von SpaceX im Oktober 2024 an der Startrampe des US-...
Wissenschaft
Fidschi-Leguane stellen Fernreise-Rekord auf
Damit eine neu entstandene Insel besiedelt werden kann, müssen ihre zukünftigen Bewohner in der Regel über Luft und Wasser anreisen. Wie sich nun herausgestellt hat, sind die Fidschi-Leguane dabei die absoluten Rekordhalter: Vor rund 34 Millionen Jahren sind die Vorfahren dieser Reptilien – in Nordamerika lebende Wüstenleguane –...