Lexikon
Auftragsangelegenheiten
Obliegenheiten der öffentlichen Verwaltung, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung für einen anderen wahrgenommen werden; z. B. Bundesauftragsverwaltung: Verwaltung von Bundesangelegenheiten durch die Bundesgliedstaaten (Länder) in Bundesstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. die Verwaltung der Bundesstraßen). Im Gegensatz zu dieser Auftragsverwaltung steht die Eigenverwaltung der eigenen Angelegenheiten der betreffenden nachgeordneten Verwaltungseinheiten; die Erstere unterliegt auch der Fachaufsicht, die Letztere nur der Rechtsaufsicht der übergeordneten Verwaltungseinheit.
Wissenschaft
Die wilde Geschichte der Milchstraße
Karambolagen, Kannibalismus und Kreationen – von Zwergen, Riesen und der Entstehung unserer kosmischen Heimat. von RÜDIGER VAAS Astronomen ergeht es so wie den meisten Menschen: Oft ist eine Situation nur deshalb schwierig, weil man mitten drin steckt und die Übersicht fehlt. Allerdings ist das wissenschaftliche Problem ungleich...
Wissenschaft
Atomuhren zum Mitnehmen
Optische Atomuhren messen die Zeit so präzise wie kein anderer Taktgeber. Dank einer Erfindung des deutschen Nobelpreisträgers Theodor Hänsch rücken sie jetzt näher an die Praxis und werden nutzbar für mobile Anwendungen. von NIKOLAUS FECHT Ohne ihn hätten die Wissenschaftler keine Möglichkeit, die Zeit mit einer solchen...