Lexikon

Auftragsangelegenheiten

Obliegenheiten der öffentlichen Verwaltung, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung für einen anderen wahrgenommen werden; z. B. Bundesauftragsverwaltung: Verwaltung von Bundesangelegenheiten durch die Bundesgliedstaaten (Länder) in Bundesstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. die Verwaltung der Bundesstraßen). Im Gegensatz zu dieser Auftragsverwaltung steht die Eigenverwaltung der eigenen Angelegenheiten der betreffenden nachgeordneten Verwaltungseinheiten; die Erstere unterliegt auch der Fachaufsicht, die Letztere nur der Rechtsaufsicht der übergeordneten Verwaltungseinheit.
llustration einer von der dänischen Energiebehörde geplanten Energieinsel mit drei Konverterstationen zur Umwandlung von aus Windturbinen geliefertem Wechselstrom in Gleichstrom.
Wissenschaft

Energielieferant Meer

Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....

Wasserstoff
Wissenschaft

Wasserstoff wie Erdgas fördern

In Nordfrankreich haben Forscher offenbar etwas gefunden, das es eigentlich nicht geben sollte: große natürliche Wasserstoff-Reservoire unter der Erde. Dieser „weiße“ Wasserstoff könnte die klimaneutrale Zukunft Europas enorm voranbringen. von ULRICH EBERL Lange galt es als gesichertes Wissen: Wasserstoff ist zwar das häufigste...

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