Lexikon

Auftragsangelegenheiten

Obliegenheiten der öffentlichen Verwaltung, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung für einen anderen wahrgenommen werden; z. B. Bundesauftragsverwaltung: Verwaltung von Bundesangelegenheiten durch die Bundesgliedstaaten (Länder) in Bundesstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. die Verwaltung der Bundesstraßen). Im Gegensatz zu dieser Auftragsverwaltung steht die Eigenverwaltung der eigenen Angelegenheiten der betreffenden nachgeordneten Verwaltungseinheiten; die Erstere unterliegt auch der Fachaufsicht, die Letztere nur der Rechtsaufsicht der übergeordneten Verwaltungseinheit.
Erstes Date, Sprache
Wissenschaft

Wir sind, wie wir sprechen

Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...

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Wissenschaft

Ganz schön bizarr

Schon die vorletzte Folge dieser Kolumne ging von dem allzu gerne bemühten Allgemeinplatz aus, dass in der Wissenschaft jedes Ergebnis die Tür zu neuen Fragen öffnet. Diese Folge tut es wieder, startet von dort aus aber in eine andere Richtung. Denn so einleuchtend diese Feststellung auch sein mag, so sollte zugleich umgekehrt...

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