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Landkreis

der unterste staatliche Verwaltungsbezirk ursprünglich in Preußen und Thüringen, im nationalsozialistischen Deutschen Reich einheitlich für das ganze Deutsche Reich eingeführt; in Deutschland bestehen Landkreise oder Kreise, die als Gemeindeverbände Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten wahrnehmen. In der DDR gab es Landkreise und Stadtkreise als unterste staatliche Verwaltungsbezirke.

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