Lexikon
Außenwirtschaftsgesetz
Abkürzung AWG (vom 28. 4. 1961, in Kraft getreten am 1. 9. 1961, Neufassung vom 27. 6. 2009), die Kodifikation des deutschen Außenwirtschaftsrechts. Das Außenwirtschaftsgesetz hat die bis dahin geltenden Devisenbewirtschaftungsgesetze sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ersetzt. Das Außenwirtschaftsgesetz gilt für den gesamten Außenhandel Deutschlands. Es normiert die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs und beruht auf dem Grundsatz des freien Warenverkehrs mit dem Vorbehalt der Beschränkungsmöglichkeit, insbesondere zum Zweck der Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen und zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse.

Wissenschaft
»Wir stehen am Anfang von etwas Großem«
ESA-Astronaut Matthias Maurer über seine Zeit auf der ISS und die Zukunft der Raumfahrt. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Maurer, Sie kommen gerade von der letzten Blutabnahme im Nachgang zu Ihrer Mission Cosmic Kiss. Wie fühlt es sich an, ein Versuchskaninchen zu sein? Ich mag es eigentlich nicht, wenn man mir...

Wissenschaft
Feuer und Eis auf Europa
Erwärmen die Ausbrüche von Unterwasservulkanen das Tiefenmeer unter dem Eis von Jupiters Riesenmond? Und könnte es dort sogar Leben geben? von THORSTEN DAMBECK In der Kälte des äußeren Sonnensystems kreist eine eisbedeckte Welt, kaum kleiner als der Erdmond: Europa. Den geheimnisvollen Trabanten Jupiters umhüllt eine dünne...