Lexikon
Außenwirtschaftsgesetz
Abkürzung AWG (vom 28. 4. 1961, in Kraft getreten am 1. 9. 1961, Neufassung vom 27. 6. 2009), die Kodifikation des deutschen Außenwirtschaftsrechts. Das Außenwirtschaftsgesetz hat die bis dahin geltenden Devisenbewirtschaftungsgesetze sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ersetzt. Das Außenwirtschaftsgesetz gilt für den gesamten Außenhandel Deutschlands. Es normiert die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs und beruht auf dem Grundsatz des freien Warenverkehrs mit dem Vorbehalt der Beschränkungsmöglichkeit, insbesondere zum Zweck der Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen und zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse.
Wissenschaft
Flug in die Zukunft
Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...
Wissenschaft
Nervenzellen unserer Haut sind vielseitiger als gedacht
Mindestens 16 verschiedene Typen an Nervenzellen kommen in unserer Haut vor. Zusammen bilden sie den menschlichen Tast-, Temperatur- und Schmerzsinn. Doch entgegen der bisherigen Annahme ist nicht ein spezialisierter Zelltyp für Schmerz und ein anderer für Berührungen, Kälte oder Hitze verantwortlich – vielmehr reagieren die...