Lexikon

Außenwirtschaftsgesetz

Abkürzung AWG (vom 28. 4. 1961, in Kraft getreten am 1. 9. 1961, Neufassung vom 27. 6. 2009), die Kodifikation des deutschen Außenwirtschaftsrechts. Das Außenwirtschaftsgesetz hat die bis dahin geltenden Devisenbewirtschaftungsgesetze sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ersetzt. Das Außenwirtschaftsgesetz gilt für den gesamten Außenhandel Deutschlands. Es normiert die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs und beruht auf dem Grundsatz des freien Warenverkehrs mit dem Vorbehalt der Beschränkungsmöglichkeit, insbesondere zum Zweck der Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen und zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse.
Mountainous_star_coral_(Montastraea_faveolata)_spawning_at_night_on_a_coral_reef,_showing_the_synchronous_release_of_bundles_of_eggs_and_sperm,_East_End,_Grand_Cayman,_Cayman_Islands,_British_West_Indies,_Caribbean_Sea.
Wissenschaft

Taktgeber Mond

Der Mond bewegt nicht nur die Wassermassen der Meere. Auch viele Meeresbewohner richten sich nach ihm aus. Von Wiebke Pfohl Es ist der 11. Oktober 1492, Christoph Kolumbus und seine Mannschaft von der Santa Maria beobachten ein Phänomen, das Forschende erst Jahrhunderte später aufklären werden. Gegen 10 Uhr abends, vier Stunden...

Wissenschaft

»Der digitale Patient«

Wie sich Krankheitsverläufe und Therapieerfolge künftig besser vorhersagen lassen, erläutert Theresa Ahrens vom Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE in Kaiserslautern. Das Gespräch führte CHRISTIAN JUNG Frau Dr. Ahrens, was kann man sich unter einem digitalen Patienten-Zwilling vorstellen? In der...

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