Lexikon

Außenwirtschaftsgesetz

Abkürzung AWG (vom 28. 4. 1961, in Kraft getreten am 1. 9. 1961, Neufassung vom 27. 6. 2009), die Kodifikation des deutschen Außenwirtschaftsrechts. Das Außenwirtschaftsgesetz hat die bis dahin geltenden Devisenbewirtschaftungsgesetze sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ersetzt. Das Außenwirtschaftsgesetz gilt für den gesamten Außenhandel Deutschlands. Es normiert die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs und beruht auf dem Grundsatz des freien Warenverkehrs mit dem Vorbehalt der Beschränkungsmöglichkeit, insbesondere zum Zweck der Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen und zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse.
Der Atlantische Kabeljau (Gadus Morhua) ist ein begehrter Speisefisch. Seine Bestände sind durch Überfischung gefährdet.
Wissenschaft

Flucht ins Kühle

Der Klimawandel verändert sämtliche Ökosysteme – auch in den Weltmeeren. Der Erwärmung des Wassers betrifft alle Meereslebewesen –weltweit sind sie auf Wanderschaft in kühlere Gefilde. Von CHRISTIAN JUNG Es herrscht Chaos dort unten. Vieles ist in Unordnung geraten, etliches Leben bedroht, zahllose symbiotische Beziehungen und...

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Wissenschaft

Ist das Ende des Mooreschen Gesetzes nahe?

Mein erster eigener Computer war ein Commodore 128, dessen Mikroprozessoren 1,4 Millionen Instruktionen pro Sekunde ausführen konnte. Damit war er Ende der 80er-Jahre durchaus ein potenter Heimrechner. Heute dagegen schreibe ich diesen Text auf einem Laptop, der – obwohl er bereits etwas in die Jahre gekommen ist – mehrere...

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