Lexikon

Bausparkassen

Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). Nach dem Gesetz über Bausparkassen in der Fassung vom 15. 2. 1991 dürfen in Deutschland private Bausparkassen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen wird von den Bundesländern bestimmt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn übt die Aufsicht über die Bausparkassen in Deutschland aus.
Wissenschaft

Tierischer Gen-Patentklau mit Medizin-Potenzial

In kuriosen Wasser-Wesen steckt offenbar Potenzial für die Medizin: Um Infektionen zu bekämpfen, nutzen Bdelloida-Rädertierchen genetische „Antibiotika-Rezepte“, die sie Bakterien geklaut und für sich angepasst haben, zeigt eine Studie. Da die Substanzen für die Wirkung in einem tierischen Organismus optimiert sind, könnten sie...

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Wissenschaft

Der Nocebo-Effekt

„Der Glaube versetzt Berge“ lautet ein Sprichwort – und tatsächlich hat das, was man erwartet, oft einen erheblichen Einfluss auf das, was geschehen wird. Warum das auch in der Medizin so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Ein Patient, der von einem Medikament oder einer Heilmethode überzeugt ist, gesundet schneller als einer,...

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