Lexikon

Bausparkassen

Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). Nach dem Gesetz über Bausparkassen in der Fassung vom 15. 2. 1991 dürfen in Deutschland private Bausparkassen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen wird von den Bundesländern bestimmt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn übt die Aufsicht über die Bausparkassen in Deutschland aus.
Tropfsteinhöhle
Wissenschaft

Tropfsteine als Klimazeugen

Stalagmiten aus der Kleinen Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz geben Auskunft über saisonale Bedingungen in der jahrtausendalten Klimageschichte. von DIRK EIDEMÜLLER Tropfsteinhöhlen sind für ihre bezaubernden Gesteinsformationen bekannt. Kaum jemand, der eine solche Höhle besichtigt, kann sich der Faszination dieser...

Depression
Wissenschaft

Depressionen verändern Essensvorlieben

Depressive Menschen bevorzugen andere Lebensmittel als gesunde Menschen. Das zeigt eine Studie, die 117 Menschen mit und ohne Depressionen zu ihrer Vorliebe für bestimmte Lebensmittel befragt hat. Demnach haben Personen mit Depressionen zwar generell weniger Appetit, entwickeln dafür aber eine Vorliebe für Nahrung mit besonders...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon