Lexikon
Bausparkassen
Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). Nach dem Gesetz über Bausparkassen in der Fassung vom 15. 2. 1991 dürfen in Deutschland private Bausparkassen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen wird von den Bundesländern bestimmt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn übt die Aufsicht über die Bausparkassen in Deutschland aus.
Wissenschaft
Kino im Kopf
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Wissenschaft
Wasser marsch!
Ein steigender Meeresspiegel und häufigere Unwetter bedrohen weltweit viele Küstenregionen. Während betroffene Gebiete meist mit immer höheren Deichen dagegenhalten, wagt man im Südwesten Englands etwas radikal anderes. von STEVE PRZYBILLA (Text und Fotos) Alys Laver gehört zu den wenigen Personen, die sich freuen, wenn sie beim...