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Begriffsjurisprudenz

eine Methode der Rechtsfindung und Rechtsanwendung, in der allein die logische Deduktion aus vorgefassten Rechtsbegriffen als Grundlage für Rechtsgestaltungen durch Gesetz oder Verodnung und als Grundlage für die Rechtsanwendung, besonders also für die Entscheidung des konkreten Falles angesehen wird. Bei der Ausgestaltung des Rechts durch seine Erscheinungsformen (Gesetz, Verordnung usw.) sucht die Begriffsjurisprudenz den Weg bis zu den Grundbegriffen des Rechts und zum Begriff des Rechts selbst, um daraus Rechtsregeln logisch abzuleiten.

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