Lexikon
Begriffsjurisprudenz
eine Methode der Rechtsfindung und Rechtsanwendung, in der allein die logische Deduktion aus vorgefassten Rechtsbegriffen als Grundlage für Rechtsgestaltungen durch Gesetz oder Verodnung und als Grundlage für die Rechtsanwendung, besonders also für die Entscheidung des konkreten Falles angesehen wird. Bei der Ausgestaltung des Rechts durch seine Erscheinungsformen (Gesetz, Verordnung usw.) sucht die Begriffsjurisprudenz den Weg bis zu den Grundbegriffen des Rechts und zum Begriff des Rechts selbst, um daraus Rechtsregeln logisch abzuleiten.
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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Wissenschaft
Hilfe für das Plastik-Meer
In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...
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