Lexikon
Interẹssenjurisprudẹnz
[
lateinisch
]eine Methode der Gesetzesauslegung, die über den reinen Wortlaut des Gesetzes hinaus zu den darin geregelten Lebensbedürfnissen (Interessen) vordringt; Gegensatz: Begriffsjurisprudenz, die die Rechtsordnung als geschlossenes Begriffssystem ansieht.
Wissenschaft
Kontroverser Kollaps
Physiker suchen die Grenze der Quantenwelt. von RÜDIGER VAAS Quantenphysiker stochern noch immer im Nebel: Das Problem sind die im Mikrokosmos gemessenen und im Formalismus der Schrödinger-Gleichung durch Wellenfunktionen beschriebenen Superpositionen. Sie kommen in der von der klassischen Physik erfassten Alltagswirklichkeit mit...
Wissenschaft
Die Toten des Hospitals von Cambridge
Seit dem Mittelalter gab es in weiten Teilen des christlichen Abendlandes Häuser, in denen sich Priester und Laien um Bedürftige kümmerten. Allein in England waren es um die 500. Schriftliche Quellen geben allerdings nur wenig über die Menschen preis, die dort betreut wurden – im Gegensatz zu ihren Knochen. von DAVID NEUHÄUSER...
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