Lexikon
Interẹssenjurisprudẹnz
[
lateinisch
]eine Methode der Gesetzesauslegung, die über den reinen Wortlaut des Gesetzes hinaus zu den darin geregelten Lebensbedürfnissen (Interessen) vordringt; Gegensatz: Begriffsjurisprudenz, die die Rechtsordnung als geschlossenes Begriffssystem ansieht.
Wissenschaft
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen? Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...
Wissenschaft
Superkleber aus Schleim und Muschelproteinen
Eine Barriere aus Schleim schützt unsere Schleimhäute vor schädlichen Einflüssen – sei es im Mund vor eindringenden Bakterien oder im Magen vor der Magensäure. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten sogenannte Muzine, die strukturgebenden Bestandteile des Schleims. Deren positive Eigenschaften haben sich Forschende nun zunutze...
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