Gesundheit A-Z

Missbrauch, sexueller

Form der Misshandlung, bei der ein Kind oder Jugendlicher von einem Erwachsenen durch sexuelle Handlungen bedrängt oder verletzt wird. Der Begriff sexueller Missbrauch reicht von der Nötigung des Opfers, den Täter zu berühren, bis zum erzwungenen Geschlechtsverkehr. Außerdem fallen darunter erzwungene sexuelle Handlungen des Opfers mit einem Dritten. Sexueller Missbrauch ist grundsätzlich strafbar; das Ausmaß der Strafe hängt vom Alter des Opfers, der Art der Handlung und dem Ausmaß der Schädigung ab, ferner davon, ob der Täter ihm untergeordnete Personen (Unzucht mit Abhängigen) oder widerstandsunfähige Personen missbraucht hat. Sexueller Missbrauch ist juristisch von sexueller Nötigung und Vergewaltigung abzugrenzen.
Das an der Donau gelegene Kraftwerk Jochenstein ist das zweitgrößte Laufwasserkraftwerk Deutschlands. ©picture alliance/Westend61/Wolfgang Weinhäupl
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Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.

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