Lexikon

Beschäftigungsförderungsgesetz

Gesetz von 1985, zuletzt in der Fassung vom 26. 7. 1994, das den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollte. Das Beschäftigungsförderungsgesetz förderte u. a. den Abschluss von Zeit-Arbeitsverträgen und die Teilzeitarbeit, es enthielt Regelungen für Sozialpläne und die Erweiterung des Katalogs von Tätigkeiten, die durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden konnten. Das Beschäftigungsförderungsgesetz wurde zum 1. 1. 2001 durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vom 21. 12. 2000 abgelöst.
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