Lexikon
Besoldungsordnung
in Deutschland die gesetzliche Festlegung der Grundgehälter von Beamten aller Stufen; seit 1975 einheitlich für Bund und Länder in Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz geregelt (Neufassung vom 19. 6. 2009). Dabei werden vier Besoldungsordnungen unterschieden: A, B, C und R, jede eingeteilt in Besoldungsgruppen: R erfasst nur Richter und Staatsanwälte, C nur beamtete Hochschullehrer, B zahlreiche Spitzenämter, A alle sonstigen Beamten.
Wissenschaft
Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg
Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...
Wissenschaft
Fehlende Materie entdeckt
Seit Jahrzehnten fahnden Astrophysiker nach Atomen im Universum, die theoretisch existieren müssen, bislang aber unauffindbar geblieben sind. Beobachtungen mit dem Röntgenteleskop eROSITA haben das Rätsel wohl gelöst. von THOMAS BÜHRKE Das Weltbild hat im vergangenen Jahrzehnt mit dem Standardmodell der Kosmologie eine...