Lexikon
Besoldungsordnung
in Deutschland die gesetzliche Festlegung der Grundgehälter von Beamten aller Stufen; seit 1975 einheitlich für Bund und Länder in Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz geregelt (Neufassung vom 19. 6. 2009). Dabei werden vier Besoldungsordnungen unterschieden: A, B, C und R, jede eingeteilt in Besoldungsgruppen: R erfasst nur Richter und Staatsanwälte, C nur beamtete Hochschullehrer, B zahlreiche Spitzenämter, A alle sonstigen Beamten.
Wissenschaft
Bergbau im All
Start-up-Unternehmen bringen sich in Stellung, um Planetoiden auszubeuten. Diese enthalten riesige Mengen an Platin, Gold und anderen Metallen.
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Wissenschaft
Die Gebrechlichkeit des Genoms
Forscher untersuchen, wie Schäden im Erbgut den Alterungsprozess beeinflussen. Ihre Vision: Die natürlichen DNA-Reparaturmechanismen so zu verbessern, dass die gesunde Lebenszeit verlängert wird. von FRANK FRICK Graue Haare, faltige Haut, steife Gelenke, erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten, nachlassende geistige Leistung: Für...
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