Lexikon
Besoldungsordnung
in Deutschland die gesetzliche Festlegung der Grundgehälter von Beamten aller Stufen; seit 1975 einheitlich für Bund und Länder in Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz geregelt (Neufassung vom 19. 6. 2009). Dabei werden vier Besoldungsordnungen unterschieden: A, B, C und R, jede eingeteilt in Besoldungsgruppen: R erfasst nur Richter und Staatsanwälte, C nur beamtete Hochschullehrer, B zahlreiche Spitzenämter, A alle sonstigen Beamten.
Wissenschaft
Junge Generation am stärksten von Klimaextremen betroffen
Der Klimawandel betrifft jüngere Generationen stärker als ältere. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie wahrscheinlich jeder Geburtsjahrgang zwischen 1960 und 2020 in seinem Leben extreme Wetterereignisse erlebt, zu denen es ohne den menschengemachten Klimawandel nicht gekommen wäre. Bei einer Erderwärmung um 2,7 Grad Celsius...
Wissenschaft
Auf den Geschmack gekommen
Ernährung hinterlässt Spuren – in den Zellen, im Stoffwechsel und in den Organen. Besonders in Schwangerschaft und früher Kindheit zählt jeder Bissen. Zu viel Zucker kann dauerhaft schaden. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Stellen Sie sich vor, Sie frühstücken Milchfisch-Congee, einen taiwanesischen Reisbrei mit Meeresfrüchten. Oder...