Lexikon
Börsenaufsicht
die der jeweiligen obersten Landesbehörde obliegende Aufsicht über die Börsen nach dem Börsengesetz vom 21. 6. 2002 und der Börsenzulassungsverordnung vom 9. 9. 1998. In der Zuständigkeit der Börsenaufsichtsbehörden, die Institutionen der Bundesländer sind, liegt die Genehmigung zur Errichtung von Börsen, die Aufhebung von Börsen sowie die Börsenaufsicht. Die Aufsichtsbefugnisse erstrecken sich zum einen auf die Rechtsaufsicht, die eine Überprüfung der Selbstverwaltungstätigkeit der Börsen auf Gesetz- und Rechtmäßigkeit umfasst. Zum andern überwacht die Behörde unmittelbar vor Ort das Handelsgeschehen, d. h. die Börsenteilnehmer sowie die elektronischen Handels- und Abwicklungssysteme. Die Börsenaufsicht kann Auskünfte verlangen und Ermittlungen anstellen, sie kann außerdem an Beratungen der Börsenorgane teilnehmen. Diese sind ihrerseits verpflichtet, die Börsenaufsicht in der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen.
Wissenschaft
Die Neuentdeckung unserer Nachbarwelt
Im Orbit, zu Land und in der Luft: Nie zuvor erforschten so viele automatische Späher die Geheimnisse des Mars. Auch China beteiligt sich mit einer komplexen Mission. von THORSTEN DAMBECK Was wird von den Ereignissen im Jahr 2021 bleiben? Womöglich erinnert man sich an den Sturm auf das US-Kapitol oder an die verheerende Flut im...
Wissenschaft
Totgesagte leben länger
Mikroprozessoren entstehen schon seit Jahrzehnten mit derselben Basistechnologie. Und die ist allen Unkenrufen zum Trotz noch lange nicht ausgereizt. von Michael Vogel Manchmal braucht es etwas sehr Großes, um etwas sehr Kleines zu erschaffen. Zum Beispiel bei Mikroprozessoren: Moderne Halbleiterfabriken bedecken eine Fläche, die...