Lexikon
Börsenaufsicht
die der jeweiligen obersten Landesbehörde obliegende Aufsicht über die Börsen nach dem Börsengesetz vom 21. 6. 2002 und der Börsenzulassungsverordnung vom 9. 9. 1998. In der Zuständigkeit der Börsenaufsichtsbehörden, die Institutionen der Bundesländer sind, liegt die Genehmigung zur Errichtung von Börsen, die Aufhebung von Börsen sowie die Börsenaufsicht. Die Aufsichtsbefugnisse erstrecken sich zum einen auf die Rechtsaufsicht, die eine Überprüfung der Selbstverwaltungstätigkeit der Börsen auf Gesetz- und Rechtmäßigkeit umfasst. Zum andern überwacht die Behörde unmittelbar vor Ort das Handelsgeschehen, d. h. die Börsenteilnehmer sowie die elektronischen Handels- und Abwicklungssysteme. Die Börsenaufsicht kann Auskünfte verlangen und Ermittlungen anstellen, sie kann außerdem an Beratungen der Börsenorgane teilnehmen. Diese sind ihrerseits verpflichtet, die Börsenaufsicht in der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen.
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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Wissenschaft
Ab durch die Röhre
Eine neue Ära des Gütertransports steht in der Schweiz in den Startlöchern. Vom Versand bis zur Feinverteilung sollen die Güter unterirdisch und von der Bevölkerung unbemerkt ihren Bestimmungsort erreichen – und damit den Lkw-Verkehr auf den Hauptverkehrsadern reduzieren. von CHRISTIAN BERNHART Das Leitmotiv „Es gibt viel Platz...