Lexikon

Börsenbesucher

vom Börsenrat zum Börsenbesuch zugelassene Personen. Dazu gehören 1. Bankiers und Vertreter von Kreditinstituten, die selbständig oder im Auftrag handeln, 2. freie Makler und Kursmakler, 3. nicht am Börsenhandel beteiligte Personen (Pressevertreter, Boten u. a.). Börsengaleriebesucher sind keine Börsenbesucher.
Wissenschaft

Alzheimer per App erkennen?

Bislang lässt sich Alzheimer nur durch die Untersuchung von Nervenwasser oder aufwendige nuklearmedizinische Methoden sicher nachweisen. Seit einiger Zeit aber werden Handy-Apps entwickelt, mit denen sich die Krankheit künftig möglicherweise sehr viel einfacher diagnostizieren lässt. Diese Apps testen unter anderem das...

Quantenkryptographie, Datenschutz, Laserlicht
Wissenschaft

Datenschutz mit Quantenschlüssel

Quantenkryptographie soll die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten. Nachdem China vorgelegt hat, treiben nun Deutschland und die Europäische Union die Entwicklung der Quantentelekommunikation voran. von DIRK EIDEMÜLLER Immer öfter finden schwere Hackerangriffe statt. Behörden, Unternehmen, Krankenhäuser und große...

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