Lexikon
Börsenbesucher
vom Börsenrat zum Börsenbesuch zugelassene Personen. Dazu gehören 1. Bankiers und Vertreter von Kreditinstituten, die selbständig oder im Auftrag handeln, 2. freie Makler und Kursmakler, 3. nicht am Börsenhandel beteiligte Personen (Pressevertreter, Boten u. a.). Börsengaleriebesucher sind keine Börsenbesucher.
Wissenschaft
Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg
Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...
Wissenschaft
Galaktische Geisterteilchen
Erstmals wurden energiereiche Neutrinos von der Milchstraße gemessen. von RÜDIGER VAAS Es gibt eine neue Karte unserer Welt – sehr unscharf, mit vielen weißen Flecken und Fragezeichen. Aber es zeichnen sich bereits erste Strukturen ab – wie im Nebel noch, doch bald werden wir klarer sehen. Es ist ein Gefühl wie bei der Entdeckung...