Lexikon
Kursmakler
amtlich bestellter Makler, der an der amtlichen Feststellung von Börsenkursen mitwirkt. Beim Kursmakler kommen die über Banken an die Börse gelangenden Kauf- und Verkaufsaufträge (Orders) der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zusammen. Kursmakler stellen nach Angebot und Nachfrage die amtliche Notiz fest und geben die so ermittelten Kurse bekannt. Kursmakler müssen von jedem zugelassenen Börsenteilnehmer Aufträge entgegennehmen. Amtliche Kursmakler werden auf Vorschlag des Börsenvorstands von der zuständigen Landesregierung im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer bestellt und vereidigt. Für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision, die sog. Maklergebühr (Courtage). Im Gegensatz zum amtlichen Kursmakler wickelt der freie Makler Kauf- und Verkaufsorder im Freiverkehr ab.
Wissenschaft
Flugroboter hüpft und läuft wie ein Vogel
Seit Jahrtausenden haben sich Menschen beim Traum vom Fliegen von Vögeln inspirieren lassen. Auch für den neuartigen Flugroboter RAVEN dienten Vögel als Modell – in diesem Fall jedoch ihre Beine. Ähnlich wie eine Krähe kann RAVEN damit laufen, hüpfen, auf Hindernisse springen und aus dem Stand in den Flug springen. Die...
Wissenschaft
Das E-Auto als Stromlieferant
Ein flexibles Stromnetz mit leistungsstarken Zwischenspeichern für Ökostrom gilt für viele Experten als die Zukunft der Energieversorgung. Elektroautos und deren Akkus sollen ein wichtiger Teil davon sein. von ROLF HEßBRÜGGE Die Akkus der aktuellen Modelle von Elektroautos können etwa 40 bis 100 Kilowattstunden an elektrischer...