Lexikon

Kursmakler

amtlich bestellter Makler, der an der amtlichen Feststellung von Börsenkursen mitwirkt. Beim Kursmakler kommen die über Banken an die Börse gelangenden Kauf- und Verkaufsaufträge (Orders) der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zusammen. Kursmakler stellen nach Angebot und Nachfrage die amtliche Notiz fest und geben die so ermittelten Kurse bekannt. Kursmakler müssen von jedem zugelassenen Börsenteilnehmer Aufträge entgegennehmen. Amtliche Kursmakler werden auf Vorschlag des Börsenvorstands von der zuständigen Landesregierung im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer bestellt und vereidigt. Für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision, die sog. Maklergebühr (Courtage). Im Gegensatz zum amtlichen Kursmakler wickelt der freie Makler Kauf- und Verkaufsorder im Freiverkehr ab.
Schutz vor Viren
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Neuer Ansatz für Breitband-Wirkstoffe gegen Viren

Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ist klar: Viren können die globale Gesundheit bedrohen und schwere wirtschaftliche Schäden anrichten. Bislang müssen antivirale Therapien jedoch spezifisch auf den jeweiligen Erreger zugeschnitten werden – ein zeitaufwendiger Prozess. Abhilfe schaffen könnten Breitband-Medikamente, die gegen...

Quantenmechanik
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