Lexikon
Kursmakler
amtlich bestellter Makler, der an der amtlichen Feststellung von Börsenkursen mitwirkt. Beim Kursmakler kommen die über Banken an die Börse gelangenden Kauf- und Verkaufsaufträge (Orders) der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zusammen. Kursmakler stellen nach Angebot und Nachfrage die amtliche Notiz fest und geben die so ermittelten Kurse bekannt. Kursmakler müssen von jedem zugelassenen Börsenteilnehmer Aufträge entgegennehmen. Amtliche Kursmakler werden auf Vorschlag des Börsenvorstands von der zuständigen Landesregierung im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer bestellt und vereidigt. Für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision, die sog. Maklergebühr (Courtage). Im Gegensatz zum amtlichen Kursmakler wickelt der freie Makler Kauf- und Verkaufsorder im Freiverkehr ab.
Wissenschaft
Spurensuche im Mondgestein
Nach jahrzehntelanger Pause untersuchen Kosmochemiker wieder frisches Gestein von der Mondoberfläche. Erstmals inspizieren sie auch Proben von der rätselhaften Rückseite des Erdtrabanten. von THORSTEN DAMBECK Wer ein Stück vom Mond haben will, muss es persönlich beim Eigentümer abholen. So im September 1969, als Hans Voshage, ein...
Wissenschaft
Darmflora schützt Bienen vor Diabetes
Honigbienen ernähren sich vom zuckerreichen Nektar von Blütenpflanzen. Im Gegensatz zu Menschen mit einer solchen Diät entwickeln Bienen aber keine diabetesähnlichen Symptome. Warum das so ist, haben Biologen nun herausgefunden. Demnach tragen die Honigbienen bestimmte Mikroben in ihrem Darm, die ihren Stoffwechsel beeinflussen....