Lexikon
Kursmakler
amtlich bestellter Makler, der an der amtlichen Feststellung von Börsenkursen mitwirkt. Beim Kursmakler kommen die über Banken an die Börse gelangenden Kauf- und Verkaufsaufträge (Orders) der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zusammen. Kursmakler stellen nach Angebot und Nachfrage die amtliche Notiz fest und geben die so ermittelten Kurse bekannt. Kursmakler müssen von jedem zugelassenen Börsenteilnehmer Aufträge entgegennehmen. Amtliche Kursmakler werden auf Vorschlag des Börsenvorstands von der zuständigen Landesregierung im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer bestellt und vereidigt. Für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision, die sog. Maklergebühr (Courtage). Im Gegensatz zum amtlichen Kursmakler wickelt der freie Makler Kauf- und Verkaufsorder im Freiverkehr ab.
Wissenschaft
Frühchen: Bessere Hirnentwicklung nach Haut-zu-Haut-Kontakt
Babys brauchen Körperkontakt, um sich gut zu entwickeln. Das gilt insbesondere für Frühchen. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass der direkte Haut-zu-Haut-Kontakt mit den Eltern sogar die Gehirnentwicklung der Frühgeborenen positiv beeinflussen könnte. Je länger und öfter ein Frühchen während der ersten Lebenswochen mit Mutter...
Wissenschaft
Regel-mäßig Schmerzen
Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...