Lexikon

Kursmakler

amtlich bestellter Makler, der an der amtlichen Feststellung von Börsenkursen mitwirkt. Beim Kursmakler kommen die über Banken an die Börse gelangenden Kauf- und Verkaufsaufträge (Orders) der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zusammen. Kursmakler stellen nach Angebot und Nachfrage die amtliche Notiz fest und geben die so ermittelten Kurse bekannt. Kursmakler müssen von jedem zugelassenen Börsenteilnehmer Aufträge entgegennehmen. Amtliche Kursmakler werden auf Vorschlag des Börsenvorstands von der zuständigen Landesregierung im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer bestellt und vereidigt. Für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision, die sog. Maklergebühr (Courtage). Im Gegensatz zum amtlichen Kursmakler wickelt der freie Makler Kauf- und Verkaufsorder im Freiverkehr ab.
Altern
Wissenschaft

Die Gebrechlichkeit des Genoms

Forscher untersuchen, wie Schäden im Erbgut den Alterungsprozess beeinflussen. Ihre Vision: Die natürlichen DNA-Reparaturmechanismen so zu verbessern, dass die gesunde Lebenszeit verlängert wird. von FRANK FRICK Graue Haare, faltige Haut, steife Gelenke, erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten, nachlassende geistige Leistung: Für...

Essgewohnheiten, Zucker
Wissenschaft

Auf den Geschmack gekommen

Ernährung hinterlässt Spuren – in den Zellen, im Stoffwechsel und in den Organen. Besonders in Schwangerschaft und früher Kindheit zählt jeder Bissen. Zu viel Zucker kann dauerhaft schaden. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Stellen Sie sich vor, Sie frühstücken Milchfisch-Congee, einen taiwanesischen Reisbrei mit Meeresfrüchten. Oder...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon