Lexikon

Buchstabennotenschrift

die Verwendung von Zeichen der gewöhnlichen Schrift für die Aufzeichnung der Musik. Bereits im griechischen Altertum bediente man sich der großen Buchstaben zur genauen Bezeichnung der Tonhöhe, und zwar in einer Instrumental- und Vokalnotation. Dabei wurden, je nach Bedeutung des Tons in einem der Tongeschlechter, die Buchstaben in Normalstellung oder gedreht, seitenverkehrt oder durchstrichen geschrieben. Die Tondauer wurde, sofern überhaupt aufgezeichnet, mit besonderen rhythmischen Symbolen in Nähe des Buchstabens vermerkt.
Mit Aufkommen des frühchristlichen Gesangs geriet das antike Buchstabensystem in Vergessenheit, und man bediente sich bald der Neumen. Eine Ausnahme ist die sog. Dasia-Notation (9. Jahrhundert, im Traktat „Musica enchiriadis“): der Buchstabe F erschien in Grund- oder vielfacher Umstellung als Tonhöhenzeichen zu Beginn eines Liniensystems.
Die Einführung der Notenlinien durch Guido von Arezzo hatte der inzwischen ausgebildeten Neumenschrift eine genauere Fixierung der Tonhöhen möglich gemacht und die Buchstabenschrift abermals verdrängt, wenigstens in der Vokalmusik. Vom 14.17. Jahrhundert spielte sie aber in Orgel- und Lautentabulaturen eine wichtige Rolle (Tabulatur).
Gegenüber solcher weit verbreiteten Praxis verblassen alle neueren Versuche einer Buchstabennotenschrift seit dem 18. Jahrhundert. Gegenwärtig gebraucht man nur zur Erläuterung bestimmter, normal aufgezeichneter Akkorde zusätzliche Buchstaben (Funktionsbezeichnung) oder notiert nur diese, so z. B.: T = Tonika, S = Subdominante, D = Dominante.
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