Lexikon
Bundes-Bodenschutzgesetz
Gesetz vom 17. 3. 1998 zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten. Das Bundes-Bodenschutzgesetz soll nachhaltig die Funktionen der oberen Schicht der Erdkruste mit Ausnahme der Gewässerbetten und des Grundwassers sichern (Vorsorge). Dabei sollen bereits bestehende schädliche Bodenverunreinigungen und die darauf beruhenden Verunreinigungen von Gewässern beseitigt werden (Sanierung von Altlasten). Die Sanierungspflicht obliegt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dem Verursacher bzw. dem Verfügungsberechtigten über ein Grundstück.
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