Lexikon
Bundeswehrverwaltung
zivile bundeseigene Verwaltungsorganisation innerhalb der Bundeswehr; zuständig für den Sachbedarf der Streitkräfte und das Personalwesen; sie gliedert sich in die Territoriale Bundeswehrverwaltung und den Rüstungsbereich. Die territoriale Bundeswehrverwaltung im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) untergliedert sich u. a. in das Bundesamt für Wehrverwaltung, die sieben Wehrbereichsverwaltungen (mit z. B. Kreiswehrersatzämtern, Standortverwaltungen, Bundeswehrfachschulen), das Bundessprachenamt, die Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik, die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Bundeswehrverwaltung – und die Bundeswehrverwaltungsschulen. Der Hauptabteilung Rüstung im BMVg untersteht das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, dem wiederum die Wehrtechnischen und Wehrwissenschaftlichen Dienststellen und das Marinearsenal unterstehen.
Für den gesamten Infrastrukturbedarf der Bundeswehr und der NATO-Einrichtungen ist eine entsprechende Abteilung im BMVg verantwortlich. Die Aufgaben der Bundeswehrverwaltung, die mit der militärischen Einsatzführung eng verknüpft sind, werden von der Truppe erfüllt. Sie werden in den Abteilungen Verwaltung der Kommandobehörden, in den Truppenverwaltungen der Verbände und Dienststellen sowie in den Bundeswehrkrankenhausverwaltungen wahrgenommen.
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