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Das Königsopfer

Das Königsopfer
Im Konflikt mit der Krone hatte das englische Unterhaus Thomas W. Strafford, den Ersten Minister Karls I., wegen Hochverrats verklagt. Für das Todesurteil (7. 5. 1641) musste ein auf diesen Fall zugeschnittenes außerordentliches Gesetz herhalten. Vor der Bestätigung des Urteils suchte Karl I. Zuspruch bei seinen engsten Ratgebern:

Der Graf von Pembroke, Lordkanzler, sagte ihm, wenn er seine Zustimmung verweigere, würde man daraus schließen, dass er seine Feinde liebe und seine Freunde hasse; spräche er nicht so zu dem Volke, wie es das wünsche, so werde es sich von ihm lossagen, und das werde schlimmer sein als alle Übel, die er bisher in seinem Leben erlitten habe. - Der Bischof von London sagte ihm klipp und klar, wenn er in seinem Gewissen nicht überzeugt sei, dürfe er es nicht tun, was auch geschehe; aber der Bischof von Lincoln bemühte sich, den König zu überzeugen, es gebe ein privates und ein öffentliches Gewissen. Sein öffentliches Gewissen als König könne ihn nicht allein entschuldigen, sondern auch verpflichten, etwas zu tun, was gegen sein privates Gewissen als Mensch sei. Die Frage sei nicht, ob er den Grafen von Strafford retten, sondern ob er mit ihm zusammen untergehen wolle. Die Gewissensverpflichtung eines Königs für die Erhaltung seines Reiches, eines Gatten für sein Weib, eines Vaters für seine Kinder (alle diese seien jetzt in Gefahr), wiege weit schwerer als alle Erwägungen, die das Gewissen eines Herrn oder eines Freundes ihm nahe legen könnten, um einen Freund und Diener zu retten...

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Wissenschaft

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