Lexikon

Der Frieden von Stralsund

Der Frieden von Stralsund
1370 haben die Hansestädte über König Waldemar IV. Atterdag nach dreijährigem Krieg gesiegt und freien Zugang zum Norden erzwungen:

"Alle Bürger können das Reich Dänemark und das Land Schonen als allen Ortes und Gegenden aufsuchen und überallhin mit ihrem Gut fahren und ohne jedes Hindernis Handel treiben. Doch ihren gebührenden Zoll sollen sie geben, wo sie dessen pflichtig sind. Auch sollen sie an den Küsten Dänemarks und von Schonen für alle Zeiten befreit sein von allem schiffbrüchigen Gute. Wenn jemand aus diesen Städten schiffbrüchig ist oder ihr schiffbrüchiges Gut den genannten Küsten zutreibt, so können sie dies Gut bergen oder bergen lassen.
[Schwur der Dänen auf den Frieden]: Falls unser König Waldemar sein Reich Dänemark einem anderen Herrn übertragen will, dem sollen und wollen wir nicht zustimmen, es sei denn von den Städten gut geheißen."
[Aus der Urkunde des dänischen Reichstages:] "Jeder Kaufmann soll mit des Königs Münze kaufen, handelt er dagegen und wird dabei ertappt, so zahlt er fünf schonische Mark Strafe. Auch soll der Markt zu Falsterbo auf der sundischen Fitte sein, wo er immer gewesen ist, und nirgends anderswo.
Mit den obigen Bestimmungen sollen alle Zwietracht und aller Streit zwischen unserem König und dem Reich Dänemark ... vorbei sein."
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