Lexikon

Exekution der Strelitzen

Exekution der Strelitzen
Johann Georg Korb, der Hofrat des Fürsten von Pfalz-Sulzbach, berichtet in seinem "Tagebuch der Reise nach Russland" von der Massenhinrichtung, die Zar Peter I. 1698 nach der Niederschlagung des Aufstands der Armeeangehörigen anordnen ließ:

Auf der einen Seite des Flusses [Jausa] erwarteten 100 Verurteilte auf den kleinen russischen Wagen, die dort Sbosek heißen, den Augenblick der Hinrichtung. So viele Verurteilte, so viele Wagen und so viele Posten. Man sieht nichts von einer priesterlichen Verrichtung, als ob die Verurteilten diese geistliche Gnade nicht verdienten. Doch trugen einzelne brennende Wachslichter in den Händen, um nicht ohne Kerze und Kreuz sterben zu müssen. Ihre Todesangst wurde noch gesteigert durch das jämmerliche Wehklagen ihrer Frauen, und allenthalben umgab Stöhnen und Schluchzen die bedauernswerte Schar der Todgeweihten ... 330 wurden gleich auf einmal zu dem tödlichen Beilhieb geführt und röteten die ganze Fläche mit ihrem Blut, Bürgerblut, aber verruchtes. Denn alle Bojaren, Reichssenatoren, Räte und Sekretäre, die an der gegen die aufständischen Strelitzen veranstalteten Sitzung teilnahmen, wurden durch einen Befehl des Zaren nach Babraschensko gerufen und mussten sich dem Henkersdienst unterziehen. Alle schlugen mit unsicherem Schwung zu, da ihre Hände bei dem neuen, ungewohnten Amt zitterten. Den unglücklichsten Streich von allen tat der Bojar, dessen Schwert den Hals verfehlte, den Rücken traf, den Strelitzen fast mitten entzweischnitt und seine Schmerzen bis zur Verzweiflung gesteigert hätte, wenn nicht Alexaska mit dem Beil den Hals des unglücklichen Sünders besser getroffen hätte."

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