Lexikon
Extremistenbeschluss
der unter dem missverständlichen Begriff „Radikalenerlass“ bekannt gewordene Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundeskanzlers vom 28. 1. 1972 über die Fernhaltung politischer Extremisten vom öffentlichen Dienst. Der Extremistenbeschluss setzte kein neues Recht, strebte vielmehr ein einheitliches Vorgehen bei der Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst an. Die sog. Regelanfrage wurde zunächst in den sozialdemokratisch regierten Bundesländern gestrichen, später auch in den unionsregierten. Insgesamt sind etwa 1000 Bewerber – vor allem Mitglieder der DKP – wegen mangelnder Verfassungstreue nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt worden. Nach dem Ende der DDR wurde der Extremistenbeschluss nicht wieder belebt. Allerdings kann nach dem Einigungsvertrag die freiwillige Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit ein Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst sein.
Wissenschaft
Reger Verkehr unter Wasser
Tausende Tauchroboter sollen in den nächsten Jahren bei Rettungseinsätzen, der Inspektion von Windparks oder der Erforschung von Meerestieren zum Einsatz kommen. Neue Techniken machen das möglich. von TIM SCHRÖDER Wenn der „Smart Grapple“ zuschnappt, dann packt er richtig an. Mit seinen vier Greifarmen zieht er weggeworfene Lkw-...
Wissenschaft
Rothaarige sind anders
Was die seltene Haarfarbe über das Hautkrebsrisiko und das Schmerzempfinden ihrer Träger verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer rote Haare hat, kann sich darauf etwas einbilden, gehört er doch zu einer exklusiven Minderheit. Lediglich zwei Prozent der Menschen weltweit können mit diesem Attribut aufwarten. Von diesen leben...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Warum die Erreger der Pest wiederholt ausstarben
Grips im Gefüge
Apollo-Projekt zum Mars
Standheizung
Tierisches Ungleichgewicht
News der Woche 28.03.2025