Lexikon
Extremistenbeschluss
der unter dem missverständlichen Begriff „Radikalenerlass“ bekannt gewordene Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und des Bundeskanzlers vom 28. 1. 1972 über die Fernhaltung politischer Extremisten vom öffentlichen Dienst. Der Extremistenbeschluss setzte kein neues Recht, strebte vielmehr ein einheitliches Vorgehen bei der Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst an. Die sog. Regelanfrage wurde zunächst in den sozialdemokratisch regierten Bundesländern gestrichen, später auch in den unionsregierten. Insgesamt sind etwa 1000 Bewerber – vor allem Mitglieder der DKP – wegen mangelnder Verfassungstreue nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt worden. Nach dem Ende der DDR wurde der Extremistenbeschluss nicht wieder belebt. Allerdings kann nach dem Einigungsvertrag die freiwillige Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit ein Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst sein.
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